„roͤmiſchen Kirche nicht gehorſam und bereit, Alles zu thun, was „wir und unſre Bruͤder und die Kirche wollen. Deßhalb iſt „jetzt gekommen und vorhanden die Zeit der Erbarmung für ihn, „wie anderswo der Apoſtel ſagt: Aber als die Fülle der Zeit ge „kommen war. Die Zeit iſt gekommen, in der wir ihn uͤber die „Voͤlker und Königreiche ſetzen wollen, daß er ausreiße und ver; „nichte, zerſtreue und zerſtiebe, baue und pflanze. Im Namen „des Herrn haben wir ihn eingeſetzt, nicht an dem ewigen Heute, „von dem zu dem Sohne geſagt iſt: Ich habe Dich heute ge— „zeugt, ſondern von dem zeitlichen Heute. Denn wie der Va— „ter dem Sohne Gewalt gegeben hat, nicht in der Zeit, ſondern „in der Ewigkeit, ſo hat Chriſtus dem menſchlichen Stadthalter „Chriſti in der Zeit die Gewalt gegeben, daß er das Recht has „ben ſolle, den Kaiſer einzuſetzen und ihm das Reich zu Über- „tragen. Die Deutſchen mögen Acht haben, da, wie das Reich „von Andern auf ſie uͤbertragen iſt, ſo auch der Stadthalter „Chriſti und Nachfolger Petri die Gewalt hat, das Reich von „den Deutſchen auf jegliches anderes Volk zu uͤbertragen, wenn „er wollte. Und das ohne Verletzung des Rechts. Doch ſagt „der Weiſe: Was gerecht iſt, ſollſt du auch gerecht ausüben, „Wenn daher eine gerechte und geſetzmaͤßige Urſache ſich einfände, „ſo koͤnnte er es mit Recht uͤbertragen, und wuͤrde gerecht han— „deln, wenn er ſie deſſelben beraubte. Doch uͤbte die Kirche, da „ſie mehr guͤtig als ſtrenge gegen ſie handeln wollte, immer die „Langmuth, es ihnen nicht zu nehmen, obwohl ſie es mit Recht „haͤtten thun koͤnnen. Und obwohl manche Mängel an der Form „ſeiner Wahl ſind, ſo wollen wir doch jeden Mangel ergänzen, „und ergänzen ihn, weil unſre Güte die Strenge überwiegt, aus „der Fülle unſrer Machtvollkommenheit. Deßhalb billigen und „genehmigen wir die auf ihn gefallene Wahl. Und weil nach „einem Grundſatze des Rechts die Beſtäͤtigung ruͤckwaͤrtsgehende „Kraft hat, fo machen wir gültig und rechtskräftig alle Akte, die „er ſeit der Zeit ſeiner Wahl vollzogen hat, ſofern ſie nämlich „ſonſt gerecht und geſetzmaͤßig find, weil Ungerechtes und Unge„ſetzmaͤßiges wir nicht beſtaͤtigen, noch zu beſtaͤtigen uns verbun— „den haben wuͤrden. Dieß thun wir, weil wir von ihm uns „Gutes in der Zukunft verſehen; weil er, wie es im Tobias
Druckschrift
Geschichte der Reformation in der Mark Brandenburg / Adolph Müller
Seite
22
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten