um ihnen dort Suͤndenerlaß zu bewilligen und ſeine Schatzkam mer zu bereichern, gingen die Paͤpſte in der Erfindung der Mit tel, die Volker zu beſteuern, unaufhoͤrlich weiter. Die Jubel jahre wurden unter ſehr kuͤnſtlich erſonnenen Gruͤnden auf immer kuͤrzere Zeiträume feſtgeſetzt. Clemens VI. beſtimmte 1350 das funfzigſte Jahr zur Jubilarfeier, weil das hundertſte Jahr viele Menſchen nicht erreichten und weil das funfzigſte mehr dem Jubeljahr der Leviten entſpraͤche. Urban VI. 1383 das drei und dreißigſte, weil das Leben Chriſti, aus deſſen Werken der Schatz der Kirche aufgehaͤuft wäre, drei und dreißig Jahre umfaßt Hätte, Später 1475 wurde von Sixtus IV. das fünf und zwan zigſte Jahr angeordnet. Die Pilger ſtroͤmten ſchaarenweiſe nach Rom, und legten ihre Privaterſparniſſe in der paͤpſtlichen Schatzkammer nieder. Allein die Habſucht des roͤmiſchen Hofes war auch mit dieſer Vermehrung der Jubeljahre noch nicht zufrieden, ſondern wollte ſich die Ablaßgelder zu einer ununterbrochen flie ßenden Quelle von Einkuͤnften machen. Es wurde daher ſeit Anfang des funfzehnten Jahrhunderts einzelnen Staͤdten, in Deutſchland Coͤln, Magdeburg, Muͤnſter, Prag und andern die Erlaubniß zugeſtanden, auf eine gewiſſe Zeit in ihren Kirchen denjenigen Ablaß zu ertheilen, welcher in den Jubeljahren in Rom ertheilt werde, um die fernwohnenden Chriſten der weiten Reiſen dahin zu uͤberheben). Bald gingen dieſe ſpeziellen Commiſſionen von den groͤßern Staͤdten auf Flecken, Doͤrfer, Kloͤſter und ſelbſt auf einige im Felde liegende Kapellen uͤber, wie denn fruͤher ſchon im Allgemeinen ſolchen geiſtlichen Stiftungen zu ihrem eigenen Nutzen und Frommen die gewoͤhnlicheren Ablaßprivilegien ertheilt waren. Die Biſchoͤfe, Aebte und Prieſter, bei denen zum größeren Theil ſich durch Prunkſucht und Ueppigkeit dieſelbe Habſucht, welche am roͤmiſchen Hofe herrſchte, hervorgethan hatte, und deren Geldleiſtungen an den Papſt außerdem mit jedem Jahre wuchſen, boten zur Verbreitung des Ablaßhandels, ſofern ihnen nur ein Theil des Gewinnes zufiel, gern die Haͤnde. Im Jahre 1502 wurde ein ſolches Jubelfeſt
*) In Beneff Magdeburgs ſiehe: Dreihaupt, Beſchreibung des Saal- kreiſes J. 96.