ward verordnet, daß denen ihr perſönliches Eigenthum, als Schmuck, Geraͤthe u. dergl. verabfolgt werden ſollte, welche ihren Entſchluß vor dem ganzen Convente wuͤrden bekannt ge— macht haben, denen aber, die heimlich entwichen, ſolle gar nichts ausgeliefert werden: doch auch die erſteren ſollten ferner nichts von dem Kloſter zu fordern haben. Die beiden Kirchen der Nonnenkloͤſter, die mit mehrern Altären ausgeſtattet waren, blie— ben im Gebrauch, der Gottesdienſt darin wurde von der Geiſtlichkeit der Dom- und Marienkirche verwaltet. Die geiſtlichen Bruͤderſchaften, deren zu Stendal vier beſtanden, als die große und kleine Bruͤderſchaft des Leichnams Chriſti, des Kalands und des h. Jacobs, dauerten nach der Reformation in ſofern fort, als ihren Vorſtehern die Verwaltung der Einkuͤnfte uͤberlaſſen, aber zugleich die Berechnung derſelben an die Stadt/ Armenkaſſe gefordert wurde. Unter den erſten Rectoren der Schule, die 1541 neu begründet ward, war Mag. Vitus Buch aus Kronach, der nachher Rector zu Frankfurt, ſpaͤter Hofprediger zu Coͤln an der Spree war.
Wie zu Stendal, ſo hatte auch zu Tangermünde ſchon vor dem offentlichen Bekenntniß Joachims zu Spandau und vor der Ankunft der Kirchenviſitatoren die gereinigte Lehre ſich weit verbreitet. Im Jahre 1538 am Sonntage nach Maria Geburt hielt Johann Weißgerber aus Wittenberg in der Stephanskirche die erſte evangeliſche Predigt. Dieſer Tag wird noch jetzt jaͤhrlich kirchlich gefeiert, und dieſer Gottesdienſt die Hochmeſſe ge: nannt. Auf Weißgerber folgte ſchon 1510 Gregor Krell aus Soldin, Schuͤler und Freund Luthers und Melanchthons. Er fragte Luther wegen der Beibehaltung einiger katholiſchen Kir— chenbraͤuche um Rath. Dieſer antwortete:„Ihr koͤnnt ſo ihr wollt die Kranken eine Zeitlang ſalben, die Erwachſenen firmeln. Ein frei Gewiſſen kann nicht mehr, denn eine Ceremonie daraus machen.“ Daſſelbe erwiderte Melanchthon hinſichtlich der Pro— zeſſionen oder kirchlichen Umgaͤnge, deren Geſtattung er ſo we— nig wie Luther mißbilligte. Auf Krell folgte um 1514 Johann Herz, der von Spandau berufen ward und dieſem Chriſtoph Lybius von 1518— 1551. Zu deſſen Zeit wurde, vermuthlich 1550, in Folge des Interims eine zweite Kirchenviſitation zu