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Nonnen beſtand. 16536 beſtäͤtigte Joachim II. die Beſitzungen des Kloſters und es ſcheint, daß bei dieſer Gelegenheit oder doch gleich nachher einige Veränderungen im Betreff der klöͤſterlichen Einrichtungen angeordnet worden; denn bei der Kirchenviſitation 1541 war kein Probſt mehr vorhanden und es heißt im Abſchiede, daß das Kloſter ſich nach einem tuͤchtigen Prediger umſehen ſolle, da bei der Verrichtung des Gottesdienſtes durch die benachbarten Dorſprediger mancherlei Unordnungen vorgefallen wären, Zum erſten evangeliſchen Prediger wurde darauf Hermann Bermann erwaͤhlt und dieſer verpflichtet, ſonntaͤglich Nachmittags in der Johanniskirche den Katechismus aus der kurfuͤrſtlichen Kirchen ordnung vorzuleſen und einen Artikel deſſelben auszulegen. Hin ſichtlich der Guͤter des Kloſters wurde wie bei den andern altmaͤrkiſchen Kloͤſtern verfahren. Die Beſitzungen des Kloſters wurden anfänglich dem Herrn von Bartensleben unter gewiſſen Bedingungen von dem Kurfuͤrſten uͤberlaſſen, ſpäter von einem Amtmann verwaltet.
Die reformatoriſche Thaͤtigkeit der Viſitatoren in der Altmark erhielt ihren Abſchluß mit der Kirchenverbeſſerung in Salzwe— del. In katholiſcher Zeit war dieſe Stadt beſonders reich an kirchlichen Inſtituten und die Geiſtlichkeit ausgezeichnet wegen der Menge der Einkuͤnfte. Die Marienkirche in der Altſtadt hatte außer einem koſtbaren Hochaltare dreizehn Nebenaltäͤre; die dreizehn Meßprieſter, die an dieſen Nebenaltaͤren fungirten, waren mit Einkuͤnften ſo wohl verſehen, daß der am duͤrftigſten begabte doch uͤber vier Wispel Korn, ſammt der Gerichtsbarkeit und den Zehnten von zwei Bauerhoͤfen und eine nicht unbeträchtliche Einnahme an baarem Gelde hatte. Nach der Refor mation wurden auf Befehl des Kurfuͤrſten die Einkuͤnfte von 5 Altaͤren zu Stipendien für arme Studirende verwandt, welche 1551 die drei zu Wittenberg ſtudirenden Söhne des Probſtes G. Buchholzer bezogen. Die Stellung des Probſtes dieſer Kirche war in kirchlicher und politiſcher Beziehung ſehr bedeutend. Zu feinem Kirchſprengel gehörten 74 Pfarren, Über welche er die geiſtliche Gerichtsbarkeit hatte, wegen deren Handhabung er nur dem Biſchof von Verden oder deſſen Archidiakonus in der Alt mark verantwortlich war. In Eheſachen war ſein Ausſpruch