Arbeitszeitverkürzung und Arbeitsmarkt 47
zwischen 1960 und 1979 um etwa ein Sechstel auf 1714 Stunden zurückgegangen ist. In der deutschen Metallindustrie liegt sie mittlerweile bei 1689 Stunden. Dieser jährliche Rückgang um ca. 1% ist im wesentlichen auf einen Rückgang der tariflich vereinbarten Arbeitszeit in dem betreffenden Zeitraum zurückzuführen. Davon entfielen ca. 70% auf die Verkürzung der Wochenarbeitszeit, der Rest auf längeren Urlaub und frühere Pensionierung. Gleichzeitig stieg der Anteil der Teilzeitarbeit permanent an. Die Zahl der von allen Ewerbstätigen geleisteten Arbeitsstunden, also das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, lag 1979 mit ca. 45 Milliarden Stunden rund 20% niedriger als 1960. Das Wachstum der Stundenproduktivität betrug zwischen 1960 und 1973 durchschnittlich mehr als 5% pro Jahr, seit 1974 beträgt es nur noch gut 4%. Gleichzeitig kam der Rückgang der Wochenarbeitszeit fast zum Stillstand, eine Entwicklung, die sich 1985 wieder beschleunigte. In diesem Zusammenhang kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu dem Ergebnis, daß der Arbeitsmarkt im Jahre 1979 im Vergleich zum Jahr 1973„netto“ in einer Größenordnung von rund 824000 Erwerbstätigen entlastet wurde, wobei ohne diese Arbeitszeitverkürzungen die Zahl der Arbeitslosen 1979 um gut eine halbe Million größer gewesen ist als sie tatsächlich war*(vgl. Abb. 16). Dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit muß bescheinigt werden, daß es relativ frühzeitig auf die bevorstehende Fehlentwicklung am Arbeitsmarkt hingewiesen hat. Dabei wurden die warnenden Hinweise zu Anfang nicht ernstgenommen, weil viele sich eine längere Phase geringeren Wachstums nicht vorstellen konnten. Darüber hinaus gerieten die ermittelten Zahlen über die Entlastungswirkungen verschiedener Formen der Arbeitszeitverkürzung zwischen die Mühlsteine der Tarifparteien: Während von seiten der Gewerkschaften ein Interesse an möglichst hohen Zahlen vorlag, wiesen die Arbeitgeberverbände darauf hin, daß nicht alle freiwerdenden Plätze auch tatsächlich wiederbesetzt werden und wegen der mittlerweile erreichten niedrigen Arbeitszeit weitere kollektive Arbeitszeitverkürzungen aus wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr möglich seien. Hinzu kommt, daß von wissenschaftlicher Seite sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelbetriebliche Argumente vorgebracht werden, die sich oft überschneiden und nicht übereinstimmen.
4 Ebenda, S. 387.