80 Arbeitszeitdauer und Arbeitszeitverkürzung im internationalen Vergleich
Die Arbeitgeber lehnen Arbeitszeitverkürzungen im Grundsatz ab, obwohl es beträchtliche Unterschiede in der Verhandlungsbereitschaft und dem Willen zum sozialen Kompromiß gibt. In manchen Ländern, z.B. Frankreich, war mehrere Jahre aus politischen Gründen eine eher resignativ-abwartende Haltung festzustellen. In der Bundesrepublik Deutschland lehnt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände— wie bereits erwähnt— Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich als untaugliches Instrument zur Lösung von Arbeitsmarktproblemen ab. Gemeinsamkeit besteht in allen Ländern in der Befürwortung der Teilzeitarbeit, wobei angesichts der bis heute vorliegenden Informationen über den Umfang an Teilzeit es nicht ganz klar ist, ob es sich tatsächlich um mehr als ein flüssig ausgesprochenes Lippenbekenntnis handelt. Dabei ist allerdings nicht zu verkennen, daß in den meisten Ländern viele arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen wie auch die oft starre Haltung der Gewerkschaften der Ausweitung von Teilzeitarbeit entgegenstehen.
b) Pläne und Maßnahmen in Europa
Angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen und Ansichten sowie unterschiedlicher politischer Machtkonstellationen in den einzelnen europäischen Ländern ist es nicht weiter verwunderlich, daß keine einheitlichen Wege in der Frage der Arbeitszeitverkürzung festzustellen sind. Es ist jedoch recht aufschlußreich, einmal nachzuvollziehen, wie die Diskussion in diesem Bereich bislang verlaufen ist. Auch wenn vieles nicht ohne weiteres auf unsere deutschen Verhältnisse übertragbar ist, kann mancher Aspekt auch für die Diskussion in unserem Lande bedeutsam sein.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Die EG-Kommission geht z. B. davon aus, daß durch individuelle Arbeitszeitverkürzungen allein das Problem der Arbeitslosigkeit(Ende 1986 ca. 12% im EG-Durchschnitt) nicht gelöst werden kann. Sie plädiert deshalb für:
— eine größere Flexibilität der Arbeitsorganisation
— einen begrenzten Lohnausgleich bei verkürzter Arbeitszeit
— Maßnahmen zur Förderung der geografischen und beruflichen Mobilität
— den Abbau von Überstunden.