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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Haltung der Tarifvertragsparteien 101

müssen für jeden Neueingestellten neben den Einstellungskosten auch die Personalzusatzkosten aufgebracht werden, die mittlerweile bei ca. 80% des gezahlten Lohnes liegen.

Darüber hinaus werde übersehen, daß die erwünschte Umverteilung am Arbeitsmarkt auf Schwierigkeiten stoßen kann, weil nicht genügend Fach­arbeiter und Spezialisten zur Verfügung stehen bzw. die ausreichend vor­handenen Hilfs- und Anlernkräfte einer langwierigen Umschulung bedür­fen. Hinzu kommen Mobilitätsprobleme, die auch bei einer hohen Ar­beitslosigkeit nach wie vor vorhanden sind.

Grundsätzlich ist nach unserer Ansicht das Argument der Arbeitgeberseite richtig, daß Arbeitslosigkeit nicht durch eine Umverteilung des Mangels, sondern auf lange Sicht nur durch die Schaffung neuer produktiver Ar­beitsplätze abgebaut werden kann. Andererseits ist aber auch nicht zu ver­kennen, daß das derzeitige Niveau an Unterbeschäftigung sowohl die Re­gierung als auch die Sozialpartner zum Handeln zwingt. Dabei sollte durchaus der Rat des Bundeswirtschaftsministers an die Arbeitgeberver­bände ernstgenommen werden,nicht länger aus Überängstlichkeit im Ta­buschützengraben(zu) verharren, sondern durch entsprechende Angebo­te Flexibilität und Kreativität zu zeigen. Immerhin beträgt die rein rechne­rische Beschäftigungswirkung einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde ca. 600000 Arbeitsplätze bei globaler, gesamtwirtschaft­licher Betrachtung.Das wäre rein rechnerisch die Zahl der Arbeits­losen, die notwendig wäre, um den durch die Arbeitszeitverkürzung her­vorgerufenen Fehlbestand aufzufüllen.8 Diese Berechnungen werden auch von den Arbeitgeberverbänden grundsätzlich nicht bestritten. Aller­dings wird eingewandt, daß die von allen verantwortungsbewußten Bür­gern erhoffte Beschäftigungswirkung in praxi eben doch nicht eintritt. Dies gilt insbesondere für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit mit Lohnausgleich, in abgeschwächter Weise allerdings auch, wenn kein Lohnausgleich gewährt werden würde.®

Über die zu erwartende Wiedereinstellungsquote gibt es bekanntlich unter­schiedliche Ansichten. Während das Institut für Arbeitsmarkt- und Be­rufsforschung in Nürnberg von ca. 45% ausgeht, rechnen die Arbeitgeber­verbände und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftli­

88 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW(Hg.), a.a.O., 5.83.

89 Auf dem Prüfstand: Die Verkürzung der Arbeitszeit, Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln 1983, S. 11.

% Vgl.S.51d. B.