Haltung der Tarifvertragsparteien 103
chenarbeitszeit ausfällt. Umgekehrt ist der Kostendruck und damit der Wettbewerbsnachteil im internationalen Maßstab um so größer, je höher die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sein wird. Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit in arbeitsorganisatorischer Hinsicht von Großunternehmen leichter zu verkraften als von Klein- und Mittelbetrieben.
Kosten für den Lohnausgleich 26| 53| 81[111| 143| Kosten für höhere Kapitalkosten
Abb. 33: Kosten einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit mit Lohnausgleich nach Ansicht der BDA
Dies gilt z. B. für Betriebe mit ca. 20 bis 30 Beschäftigten, die„Bruchteile“ von Mannjahren neu einstellen müßten, wenn die Arbeitszeit um eine Stunde verkürzt wird. Außerdem ist es durchaus realitätsnah, daß die Art der Arbeitsplätze beträchtlich differieren kann. So ist leicht, aber eben auch nur theoretisch nachzuvollziehen, daß innerhalb einer 35-StundenWoche nur dann ein neuer Arbeitsplatz geschaffen würde, wenn in einem Betrieb mindestens sieben Beschäftigte das gleiche tun. In diesem Zusammenhang sollte man es sich nicht so einfach machen, das Problem der mangelnden Qualifikation oder nicht passenden Eignung von Arbeitslosen als übertrieben darzustellen.” Für Klein- und Mittelbetriebe, die sich keine innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsabteilungen leisten können, handelt es sich um ein ungleich größeres Problem als für Großunternehmen, die zwar über entsprechende Einrichtungen verfügen, aber trotzdem die entsprechenden Kosten tragen müssen.
c) Auswirkungen auf den internationalen Vergleich
Unter Hinweis auf die relativ kurze effektive Arbeitszeit, die im internationalen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland gilt,* und auf die relativ hohen Arbeitskosten, insbesondere im Gegensatz zu Japan oder den USA(vgl. Abb. 34), werden von den Arbeitgeberverbänden die negativen Folgen von Arbeitszeitverkürzungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit betont.
93 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW(Hg.): a.a.O. S. 84. % Vgl.S.73ff. d. B.