108 Haltung der Tarifvertragsparteien
promiß so beschaffen ist, daß er wegen relativ geringer, wirtschaftlich gerade noch vertretbarer Arbeitszeitverkürzungen zu keinen nennenswerten Entlastungseffekten auf dem Arbeitsmarkt führt.
b) Kosten- und Produktivitätseffekte
Während die Arbeitgeberverbände die Kosten von Arbeitszeitverkürzungen besonders betonen, gehen die Gewerkschaften, unter Hinweis auf mögliche Produktivitätszuwächse, z.B. durch Rationalisierungsmaßnahmen, Intensivierung und Organisation der Arbeit und andere Produktivitätssteigerungen, von einem niedrigeren Kostenanstieg aus. Insofern bestehen Kostenschätzungen zwischen 1,1%(Gewerkschaften) und 2,6% (Arbeitgeberverbände) für eine Stunde Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.
Grundsätzlich spricht einiges für die Argumentation der Gewerkschaften, denn Produktivitätssteigerungen hat es bisher immer gegeben und sie werden, wenn wahrscheinlich auch auf einem etwas niedrigeren Niveau, auch in Zukunft vorhanden sein. Das Problem liegt nur darin, daß der Verteilungsspielraum einer Produktivitätssteigerung von ca. 3% verhältnismäBig klein ist. Die Kosten von zusätzlichen kollektiven Arbeitszeitverkürzungen können insbesondere dann nicht mehr aufgefangen werden, wenn die Inflationsrate ebenfalls diese Größenordnung erreicht.
Darüber hinaus besteht das grundsätzliche Dilemma, daß der Arbeitsmarktentlastungseffekt um so niedriger ausfällt, je höher der Produktivitätseffekt ist, weil dann Arbeitskräfte z.B. durch Maschinen ersetzt werden. Andererseits müßte die Produktivität eine gewisse Mindestgröße überschreiten, damit die Kosten von Lohnsteigerungen und Arbeitszeitverkürzungen verkraftet werden können. Aber zwei Dinge gleichzeitig, nämlich hohe Produktivitätszuwächse und eine hohe Neueinstellungsquote, werden nicht zu erreichen sein. Deshalb sollten die Beschäftigungseffekte von Arbeitszeitverkürzungen auch aus diesen Gründen als nicht zu hoch eingeschätzt werden.
c) Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb
Die Gewerkschaften sind der Meinung”, daß durch Arbeitszeitverkürzungen keine Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsposition zu
9 Vgl. NGG, Daten, Fakten, Argumente zur Arbeitsmachtsituation und Arbeitzeitverkürzung, Hamburg 1982.