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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Faktische Formen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand

Personengruppe| Altersgrenze Voraussetzungen für Wahlmöglichkeit die Altersrente

Frauen 15 Beitrags- und Weiterarbeit ohne

Ersatzjahre sowie Altersrente bis

121 Pflichtbeiträge in 65. Lebensjahr;

den letzten 20 Jahren anschließend höhere Altersrente

2. Weiterarbeit ohne Altersrente üb. d. 65. Lebensjahr hinaus; anschl. höh. Altersrente und zusätzliche Rentenzuschläge

Arbeitslose 15 Beitrags- und Ersatzjahre sowie 1 Jahr arbeitslos in den

letzten 1,5 Jahren

Schwerbehinderte und Berufs- oder Erwerbsunfähig­keitsrentner

Versicherungs- und Wartezeit von 15 Jahren, versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 8 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre

Alle Versicherten

Weiterarbeit ohne Altersrente; anschließend höhere Altersrente

und zusätzliche Rentenzuschläge

15 Beitrags- und Ersatzjahre

Alle Versicherten

Abb. 42: Das gegenwärtige System der flexiblen Altersgrenze

Da von den Möglichkeiten der flexiblen Altersgrenze reger Gebrauch ge­macht wird, wird die reguläre Altersrente wegen Erreichen der Altersgren­ze kaum noch in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich oft um Ar­beitnehmer, die zu wenig Versicherungsjahre aufweisen und deshalb einen zu geringen Rentenanspruch haben. Faktisch ist die Altersgrenze für die Mehrheit der Arbeitnehmer auf weniger als 63 Jahre gesunken. Dabei ist eben zu berücksichtigen, daß durch verschiedene gesetzliche Sonderbe­stimmungen ein Altersrentenbezug bereits mit 60 Jahren möglich ist, ande­re Regelungen, insbesondere auf betrieblicher und auf tarifvertraglicher