Faktische Formen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand
Personengruppe| Altersgrenze Voraussetzungen für Wahlmöglichkeit die Altersrente
Frauen 15 Beitrags- und Weiterarbeit ohne
Ersatzjahre sowie Altersrente bis
121 Pflichtbeiträge in 65. Lebensjahr;
den letzten 20 Jahren anschließend höhere Altersrente
2. Weiterarbeit ohne Altersrente üb. d. 65. Lebensjahr hinaus; anschl. höh. Altersrente und zusätzliche Rentenzuschläge
Arbeitslose 15 Beitrags- und Ersatzjahre sowie 1 Jahr arbeitslos in den
letzten 1,5 Jahren
Schwerbehinderte und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner
Versicherungs- und Wartezeit von 15 Jahren, versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 8 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre
Alle Versicherten
Weiterarbeit ohne Altersrente; anschließend höhere Altersrente
und zusätzliche Rentenzuschläge
15 Beitrags- und Ersatzjahre
Alle Versicherten
Abb. 42: Das gegenwärtige System der flexiblen Altersgrenze
Da von den Möglichkeiten der flexiblen Altersgrenze reger Gebrauch gemacht wird, wird die reguläre Altersrente wegen Erreichen der Altersgrenze kaum noch in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich oft um Arbeitnehmer, die zu wenig Versicherungsjahre aufweisen und deshalb einen zu geringen Rentenanspruch haben. Faktisch ist die Altersgrenze für die Mehrheit der Arbeitnehmer auf weniger als 63 Jahre gesunken. Dabei ist eben zu berücksichtigen, daß durch verschiedene gesetzliche Sonderbestimmungen ein Altersrentenbezug bereits mit 60 Jahren möglich ist, andere Regelungen, insbesondere auf betrieblicher und auf tarifvertraglicher