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134 Faktische Formen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand
Altersrente bzw. des vorgezogenen Altersruhegeldes. Hierbei wird, sofern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die bisherige tarifliche vermögenswirksame Leistung dem Bruttobetrag hinzugerechnet, welcher der Berechnung der garantierten Nettobezüge zugrunde gelegt wird. Die garantierten Nettobezüge werden längstens für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt. Während dieser Zeit eintretende allgemeine Tarifveränderungen werden berücksichtigt, Zahlungen aus der Arbeitlosenversicherung werden angerechnet.
Sollte sich der Beginn der Rentenzahlung über die Frist von 12 Monaten hinaus verzögern, können von der Firma Vorschußzahlungen auf die zu erwartende Rente verlangt werden.
. Nach Vorlage des Rentenbescheides zahlt die Firma ein einmaliges
Übergangsgeld in Höhe von 2% des zuletzt bezogenen monatlichen Bruttogehaltes bzw.-lohnes für jeden vollen Monat zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und der Vollendung des 65. Lebensjahres.
. Soweit Angestellte der Pensionskasse angehören, setzt mit dem vorge
zogenen Altersruhegeld die Zahlung der Pensionskassenrente ein. Mitarbeiter, die nicht der Pensionskasse angehören, erhalten von diesem Zeitpunkt ab das Treuegeld nach der Pensionsordnung. Für die Errechnung des Treuegeldes werden die Dienstjahre zugrunde gelegt, die bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht worden wären.
. Würde der vorzeitig Ausgeschiedene bis zur Vollendung des 65. Le
bensjahres ein Jubiläum begehen, so erhält er an diesem Tage eine Sonderzahlung in Höhe des Jubiläumsgeldes, das sich nach dem zuletzt bezogenen Einkommen richtet. Diese Sonderzahlung ist in voller Höhe steuerpflichtig.
Die Jahresgratifikation wird im Jahre des Ausscheidens anteilig gewährt. Für die folgenden Jahre besteht kein Anspruch.
. Wird der vorzeitig Ausgeschiedene bis zur Erreichung des 65. Lebens
jahres vom Arbeitsamt oder vom Versicherungsträger vermittelt und steht eine anderweitige Einstellung bevor, verpflichtet sich die Firma, ihn wieder einzustellen, und zwar unter Anerkennung aller bisherigen Rechte.
. In Anlehnung an die Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversiche
rung gelten die Punkte 4, 5, 6 und 8 in gleicher Weise bei Frauen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.