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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Der gleitende Übergang in den Ruhestand 139

kürzung von Lebensarbeitszeit nach einem gestuften Übergang in den Ru­hestand vor allem in Großbritannien, Belgien, Frankreich, Schweden und den USA. Außerdem liegen Erfahrungen aus Japan vor.!%*9

Programme eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand sind von einzel­nen Unternehmen initiiert, teilweise nämlich in Großbritannien ebenso wie in der Bundesrepublik auf Druck der Gewerkschaften. Die einzige Ausnahme bietet Schweden. Hier gibt es einen staatlichen Plan für eine Teil-Pension.

Maßgebender Gesichtspunkt für alle von einzelnen Unternehmen ausge­henden Pläne sind nach der zitierten Studie von Swank das Gefühl für so­ziale Verantwortung und die Überzeugung, daß die abrupte Beendigung der Berufsarbeit zu physiologischen und psychologischen Folgen für die Beschäftigten führt.

Allen untersuchten Programmen ist gemeinsam, daß kein älterer Arbeit­nehmer gezwungen wird, vorzeitig in Pension zu gehen. Allerdings dienen sie auch nicht dazu, das Arbeitsleben des einzelnen über dasnormale Pensionierungsalter hinaus auszudehnen. Die meisten der untersuchten Firmenprogramme waren also vom Prinzip der Freiwilligkeit beherrscht und standen den Mitarbeitern aller betrieblichen Hierarchiestufen offen, immer vorausgesetzt, die als Voraussetzung geforderten Lebens- und Dienstalter waren erbracht.

a) Großbritannien

In Großbritannien ist eine Reihe von Modellen!S® eingeführt worden, die sich vor allem mit der Lösung der Probleme des abgestuften Übergangs in den Ruhestand beschäftigen:

Carborundum-Modell: Die in Manchester ansässige Firma mit rd. 1.000 Beschäftigten hat einen verbindlichen Plan, der für zwei Jahre eine auf 4 Tage verkürzte Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich vor­sieht. Alle männlichen Mitarbeiter ausgenommen Führungskräfte müssen vom vollendeten 63. Lebensjahr hieran teilnehmen. Dieses Programm ist übrigens bereits 1965 eingeführt worden.

149 Zu Regelungen in Europa vgl.: INTERNATIONAL: Pension provisions in 10 count­ries, European Industrial Relations Review No. 115, 1983, S. 1317, zu Japan vgl. Sodei, T.: A Description of Mandatory Retirement in Japan. Aging and Work 1981, S. 109 114; Japanese Confederation of Labour(Domei): To the Realization of the Organization for Job Creation; vgl. aber auch als generelle Einführung Gaugler, E., Zander, E.(Hg.): Haben uns die Japaner überholt? Heidelberg 1981.

150 Vgl. Swank, a.a.O., S. 37ff.