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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Der gleitende Übergang in den Ruhestand 141

G.A.M.F.,(Groupe dAssurance Mutuelle de France) Chartres, Paris, rd. 1500 Arbeitnehmer. Diese Versicherungsgesellschaft hat 1972 eben­falls eine verkürzte Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich eingeführt. Die Inanspruchnahme ist auch hier freiwillig und geht über einen Zeit­raum von 5 Jahren, innerhalb dessen die Arbeitszeit von 5 bis zu 3 1/2 Tagen reduziert wird. Voraussetzung sind 15 Dienstjahre und die Voll­endung des 60. Lebensjahres; die Versicherungsvertreter sind allerdings ausgenommen.

c) Schweden

Schweden gilt seit langem als Land, das viele Innovationen bei den Ar­beitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen hervorgebracht hat. Interes­sant in diesem Zusammenhang ist der Teil-Pensionsplan vom 1.7. 1976.15! Nach dieser Regelung dürfen ältere Arbeitnehmer ihre Wochenar­beitszeit reduzieren, und zwar mindestens um 5 Stunden/Woche, jedoch nicht unter insgesamt durchschnittlich 17 Wochenstunden. Der Arbeitge­ber zahlt lediglich die betrieblich geleisteten Arbeitsstunden; daneben ent­schädigt eine Teilpension die Arbeitnehmer für maximal S0% ihres Brutto-Einkommens. Diese Teil-Pension wird durch eine Ergänzungsab­gabe zur Lohnsteuer in Höhe von 0,5% aufgebracht. Anspruchsvoraus­setzungen sind:

Lebensalter zwischen 60 und 65

10 Dienstjahre nach Vollendung des 45. Lebensjahres

mindestens 5 Monate bezahlte Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung.

Dieses schwedische Teil-Rentenprogramm ist am 1. Juli 1976 eingeführt worden.

d) Belgien

Die Firma Bekaert/Zwevegen mit rd. 8.000 Beschäftigten gewährt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in den Ruhestand eine bezahlte Freizeit im Umfange eines halben Tages alle 2 Wochen, und zwar zweckgebunden zum Besuch von Seminaren zusammen mit dem Ehegatten zur Vor­bereitung auf den Ruhestand.

151 Vgl. Swank, a.a.O., S. 157ff.