Der gleitende Übergang in den Ruhestand 141
— G.A.M.F.,(Groupe d’Assurance Mutuelle de France) Chartres, Paris, rd. 1500 Arbeitnehmer. Diese Versicherungsgesellschaft hat 1972 ebenfalls eine verkürzte Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich eingeführt. Die Inanspruchnahme ist auch hier freiwillig und geht über einen Zeitraum von 5 Jahren, innerhalb dessen die Arbeitszeit von 5 bis zu 3 1/2 Tagen reduziert wird. Voraussetzung sind 15 Dienstjahre und die Vollendung des 60. Lebensjahres; die Versicherungsvertreter sind allerdings ausgenommen.
c) Schweden
Schweden gilt seit langem als Land, das viele Innovationen bei den Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen hervorgebracht hat. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Teil-Pensionsplan vom 1.7. 1976.15! Nach dieser Regelung dürfen ältere Arbeitnehmer ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, und zwar mindestens um 5 Stunden/Woche, jedoch nicht unter insgesamt durchschnittlich 17 Wochenstunden. Der Arbeitgeber zahlt lediglich die betrieblich geleisteten Arbeitsstunden; daneben entschädigt eine Teilpension die Arbeitnehmer für maximal S0% ihres Brutto-Einkommens. Diese Teil-Pension wird durch eine Ergänzungsabgabe zur Lohnsteuer in Höhe von 0,5% aufgebracht. Anspruchsvoraussetzungen sind:
— Lebensalter zwischen 60 und 65
— 10 Dienstjahre nach Vollendung des 45. Lebensjahres
— mindestens 5 Monate bezahlte Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung.
Dieses schwedische Teil-Rentenprogramm ist am 1. Juli 1976 eingeführt worden.
d) Belgien
Die Firma Bekaert/Zwevegen mit rd. 8.000 Beschäftigten gewährt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in den Ruhestand eine bezahlte Freizeit im Umfange eines halben Tages alle 2 Wochen, und zwar zweckgebunden zum Besuch von Seminaren— zusammen mit dem Ehegatten— zur Vorbereitung auf den Ruhestand.
151 Vgl. Swank, a.a.O., S. 157ff.