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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Der gleitende Übergang in den Ruhestand 145

gerung des Pensionsalters bei Beibehaltung des Senioritätsprinzips eintre­ten, sind die Arbeitgeber für das Angebot von Teilzeitarbeit nach Eintritt des regulären Pensionsalters für 1 bis 3 Jahre bei vollem Lohnausgleich, z. T. auch bei reduziertem Gehalt.

Insgesamt zeigt der Vergleich zwischen Europa, den USA und Japan, daß in den letztgenannten beiden Ländern die Verlängerung der Lebensarbeits­zeit und nicht ihre Verkürzung ernsthaft diskutiert wird. Dies geschieht je­doch aus unterschiedlichen Gründen. Sind in den USA eher gerontologi­sche Überlegungen maßgebend, handelt es sich in Japan vorwiegend um materielle Gründe. Dabei zeigt das japanische Beispiel sehr eindringlich, daß Arbeitszeitverkürzungen unterhalb des 60. Lebensjahres nur möglich sind, wenn eine ausreichende Altersversorgung gewährleistet ist. Dies setzt jedoch wiederum eine entsprechende Finanzierbarkeit voraus, die in den westeuropäischen Ländern allerdings kaum noch gegeben ist.

Trotzdem ist der gleitende Übergang in den Ruhestand grundsätzlich sinn­voll. Er hilft nicht nur, denPensionsschock zu vermeiden, sondern er­möglicht auch die Einarbeitung des Nachfolgers in den betrieblichen Be­reich, sofern der entsprechende Arbeitsplatz überhaupt wieder besetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die in Deutschland zur Zeit vorhandenen Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand zu diskutieren.)

3. Gleitender Übergang in den Ruhestand in der Bundesrepublik Deutschland

Bei den z.Zt. vorliegenden Regelungen in der Bundesrepublik Deutsch­land handelt es sich entweder um eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit oder um eine Verkürzung der Jahresarbeitszeit. In den meisten Fällen sind es betrieblich vereinbarte Arbeitszeitverkürzungen. Darüber hinaus gibt es auch einige tarifvertragliche Lösungen. Angesichts vielfältiger unterneh­mensspezifischer und mitarbeiterindividueller Besonderheiten ist es aller­dings nicht verwunderlich, daß man kein Patentrezept für die Unterneh­menspraxis erwarten kann.!58

158 Heymann, H., Seiwert, L. J.: Gleitender Ruhestand und Tarifrente Vorteile und Ko­sten für wen? Personalwirtschaft 8/82, S. 18.