Druckschrift 
Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
Seite
146
Einzelbild herunterladen

146 Der gleitende Übergang in den Ruhestand

a) Verkürzung der Wochenarbeitszeit für ältere Arbeitnehmer (1) Tarifvertragliche Lösungen

Hier gibt es tarifvertragliche Lösungen z. B. in der Chemie und in der Ziga­rettenindustrie. Während die Regelung in der Chemie-Industrie 1983 ein­geführt wurde, gehen die Erfahrungen in der Zigarettenindustrie etwas länger zurück, weil es vor Inkrafttreten der jetzigen manteltarifvertragli­chen Regelung im Jahre 1981 bereits eine andere Vereinbarung aus dem Jahre 1978 gab. Über die praktischen Erfahrungen mit der Verkürzung der Lebensarbeitszeit in der Zigarettenindustrie wird an anderer Stelle noch zu berichten sein.!S9

8 2a(1) des Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und An­gestellte in der chemischen Industrie lautet wie folgt:

Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten mit Wir­kung ab 1. September 1983 im Turnus von zwei Wochen je eine vierstündi­ge Altersfreizeit. Mit Wirkung ab 1. Januar 1987 erhalten diese Arbeitneh­mer je eine vierstündige Altersfreizeit je Woche.

Zur Zeit können in erster Linie die Tarif-Mitarbeiter von der beschriebe­nen Möglichkeit Gebrauch machen. Offen ist es z.Zt., inwieweit auch außertarifliche Mitarbeiter und die leitenden Angestellten in den Ruhe­stand gleiten können. Von seiten der Interessenverbände der leitenden An­gestellten liegen jedenfalls entsprechende Forderungen vor.!®

8 13 des Manteltarifvertrages in der Zigarettenindustrie vom 6. 7. 1981 be­stimmt folgendes:

Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern, die dem Unternehmen mindestens 15 Jahre angehören, können in Übereinstim­mung mit Arbeitgeber und Betriebsrat bis zu 24 Kalendermonate vor dem Zeitpunkt, zu dem sie Anspruch auf ein Altersruhegeld aus der gesetz­lichen Altersversicherung haben, entweder mit einer herabgesetzten Wo­chenarbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt oder von der Arbeitsleistung grundsätzlich freigestellt werden.

159 Vgl. S. 171 d. B. 160Altersfreizeiten auch für Führungskräfte in der chemischen Industrie? Der Leitende

Angestellte 5/1983, S. 8.