Der gleitende Übergang in den Ruhestand
1. Januar 1987 erhalten diese Arbeitnehmer zwölf weitere 24-stündige Freizeiten als Altersfreizeiten.“
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, daß u. U. aus arbeitsorganisatorischen Gründen, d.h. insbesondere bei Schichtarbeit, eine Verkürzung der Jahresarbeitszeit vorgenommen wird. In der Zigarettenindustrie ist es ebenfalls möglich, von der 20-Stunden-Woche abzuweichen. D.h., daß die halbe Arbeitszeit nicht nur pro Woche, sondern auch für längere Zeiträume(z.B. 14 Tage, Monate, Quartale, halbe Jahre)„genommen“ werden kann. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitverkürzung ist von arbeitsorganisatorischen Fragen und den Wünschen der Mitarbeiter abhängig.
Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, gibt es auch eine beachtliche Anzahl von betrieblichen Lösungen, durch die ein gleitender Übergang in den Ruhestand bei Verkürzung der Wochenarbeitszeit ermöglicht wird. Allerdings sei darauf hingewiesen, daß sie oft eher als eine Möglichkeit der „sanften“ Rationalisierung als der Entlastung des Arbeitsmarktes durch Schaffung neuer Arbeitsplätze angesehen werden können.
(2) Betriebliche Lösungen
Relatives Aufsehen erregte die 1981 eingeführte Regelung bei der DaimlerBenz AG. Dieses Aufsehen war jedoch wohl mehr auf die Tatsache zurückzuführen, daß es sich um ein renommiertes Unternehmen der Metallindustrie handelte, die wiederum lange Zeit auf Arbeitgeberseite als besonders engagierter Gegner von Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung anzusehen war.
Geflissentlich wurde übersehen, daß es sich bei dieser Maßnahme, die von der IG Metall als„Rente mit 61 bei Daimler-Benz“ publik gemacht wurde, um einen Einzelpunkt verschiedener Regelungen für Mitarbeiter im Schichtbetrieb handelte. Von seiten der Daimler-Benz AG wurde dann auch betont, daß es sich nicht um eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit, insbesondere nicht der Lebensarbeitszeit handelt, sondern die Regelung nur für Mitarbeiter gilt, die im Drei-Schichtbetrieb arbeiten. Darüber hinaus gab es bereits vor 1981 ähnliche bzw. weitergehende Regelungen bei anderen Unternehmen, so daß das erwähnte Aufsehen eigentlich von der Sache her nicht gerechtfertigt war.
Die Betriebsvereinbarung über Maßnahmen für Mitarbeiter im Schichtbetrieb vom 12. 6. 1981 bei der Daimler-Benz AG sieht vor, daß Mitarbeiter