Der gleitende Übergang in den Ruhestand 149
im Drei-Schichtbetrieb frühestens mit 60 Jahren und nach mindestens 10jähriger Tätigkeit im Drei-Schichtbetrieb für höchstens 36 Monate mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden können.
Die bisherigen Brutto-Bezüge werden 6 Monate lang zu 100% ausgezahlt, dann 10 Monate lang jeweils um 2% gekürzt(bis 80%) und schließlich maximal 20 Monate lang zu 80% ausgezahlt.
Vorher gab es bereits ähnliche Regelungen in der Mineralölindustrie, die allerdings für einen größeren Personenkreis gelten. So hat die Deutsche BP AG für ihre Beschäftigten ein Programm des stufenweisen Abbaus der Arbeitszeit im letzten Jahr vor der Pensionierung eingeführt. Die Teilnahme ist freiwillig und steht Mitarbeitern aller Hierarchiestufen offen. Wie Erfahrungen auch in anderen Unternehmen zeigen, sind Führungskräfte durchaus sehr stark interessiert.
Im Zusammenhang mit dem relativ drastischen Abbau von Kapazitäten in der Mineralölindustrie und den hierbei auch erfolgenden Gemeinkostenwertanalysen wurden in praktisch allen Unternehmen der Mineralölindustrie Regelungen zur vorzeitigen Pensionierung und zum gleitenden Übergang in den Ruhestand entwickelt, die im Industrievergleich relativ weitgehend sind. Andererseits zeigen sie, auf welche Weise kapitalintensive Unternehmen bemüht sind, die betriebsbedingte Kündigung als die drastischere Freisetzungsalternative zu vermeiden.
Danach können in einem Unternehmen der Mineralölindustrie in einem befristeten Zeitraum u.a. auch verkürzte Arbeitszeiten im Gemeinkostenbereich vereinbart werden. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer ab dem 47. Lebensjahr. Die mögliche Dauer der Teilzeitarbeit kann flexibel festgelegt werden, maximal jedoch für drei Jahre.
Die verkürzten Arbeitszeiten können je nach betrieblichem Erfordernis flexibel gestaltet werden. Mögliche Alternativen sind insbesondere:
— Verkürzung der täglichen Arbeitszeit — Vereinbarung einer 4- bzw. 3-Tage-Woche — Verkürzung der monatlichen bzw. jährlichen Arbeitszeit.