152 Der gleitende Übergang in den Ruhestand
Verringerung der Arbeitszeit, Einkommensausgleich
1. Für Mitarbeiter, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres weiterarbeiten, verringert sich auf deren Antrag die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gemäß der derzeit gültigen Arbeitszeitregelung des Innendienstes wie folgt:
1. Bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit um 12,5%.
2. Von Vollendung des 63. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit um 25%.
2. Der Einkommensausgleich erfolgt dadurch, daß die laufenden Bezüge (Lohn, Gehalt einschließlich übertariflicher Zulagen)— wie für die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gezahlt— in gleichem Ausmaß gekürzt werden, in dem die Arbeitszeit verringert würde, und die Firma die Hälfte des Unterschiedsbetrages als Übergangsausgleich bis zum Ruhestand bezahlt. Bei einer um 12,5% verringerten Arbeitszeit ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bzw. bei einer um 25% verringerten Arbeitszeit ab dem vollendeten 63. Lebensjahr zahlt das Unternehmen 50% der ausgefallenen Arbeitszeit.
3. Durch diesen Übergangsausgleich wird die Vergütung(Lohn, Gehalt) je Stunde nicht erhöht. Zuschläge für Mehrarbeit werden erst bei Überschreiten der regelmäßigen werktäglichen Wochenarbeitszeit von z. Zt. 40 Stunden gezahlt.“
Das Pieroth-Modell ist nicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument,„sondern ausschließlich als Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt zu sehen.“164 Bemerkenswert ist die„tatsächliche Flexibilität der flexiblen Altersgrenze“!65 über das 63. Lebensjahr hinaus. Nach Angaben der Firma Pieroth hat etwa jeder Dritte nach Erreichen der flexiblen Altersgrenze weitergearbeitet. Wenn diese Erfahrungen auch noch relativ jung sind, sollte dieser Sachverhalt den Frühpensionierungs-Enthusiasten dennoch zu denken geben.
Die Firma Siemens hat ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, älteren Arbeitnehmern durch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung den Übertritt in den Ruhestand zu erleichtern. Danach können Mitarbeiter bei Vorliegen betrieblicher Voraussetzungen ab 55 Jahren und bei mindestens 20
164 Bei Pieroth ist die kurze Arbeitswoche Wirklichkeit, Die Welt v. 5. Juni 1979. 165 Verrentet und vergessen, Wirtschaftswoche, 44/1981, S. 38.