154 Der gleitende Übergang in den Ruhestand
Abschließend sei noch die Pegulan-Regelung erwähnt, die eine stufenweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 25% bei halbem Entgeltausgleich vorsieht.
„Für Mitarbeiter über 60 Jahre kann auf freiwilliger Basis die Wochenarbeitszeit wie folgt verkürzt werden:
1. Verkürzung um 2 Stunden pro Tag oder
2. Verkürzung um 1 Tag pro Woche plus 1 Tag zusätzlich in 4 Wochen oder
3. Verkürzung um 1 Woche pro 4 Wochen.
Der Einkommensausfall wird zur Hälfte vom Unternehmen übernom
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Bemerkenswert sind hier die alternativen Reduzierungsmöglichkeiten der Wochenarbeitszeit..
Es liegt auf der Hand, daß eine reduzierte Wochenarbeitszeit für ältere Arbeitnehmer einen„begrüßenswerten organischen Übergang in den Ruhestand ermöglicht“. 168
Allerdings ist sie aus Kostengründen nur in wenigen Unternehmen bei vollem Entgeltausgleich durchführbar. Darüber hinaus kann es arbeitsorganisatorische Grenzen geben, die einer Arbeitsplatzteilung entgegenstehen.
b) Verkürzung der Jahresarbeitszeit
Tarifvertraglich vereinbarte Altersfreizeiten hat es in relativ großem Ausmaß insbesondere in der Nahrungs- und Genußmittelbranche gegeben, z.B. in den Tarifbezirken der Brauwirtschaft. Mittlerweile sind sie weitgehend durch tarifvertraglich vereinbarte Vorruhestandsregelungen abgelöst worden(sog.„Tarifrente“), auf die wir im nächsten Abschnitt noch näher eingehen wollen. Als Beispiel sei auf die folgende Regelung verwiesen:!°®
„Arbeitnehmer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine ununterbrochene 12jährige Betriebszugehörigkeit aufweisen, haben Anspruch auf eine zusätzliche Freistellung von 18 Arbeitstagen für jedes volle Beschäftigungsjahr nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus betrieblichen Gründen oder wegen Invalidität geht der jährliche Anspruch nicht verloren.
168 BDA(Hg.): Ältere Mitarbeiter, a.a.O., S. 38. 169 a.a.0., 5. 98.