Die Vorruhestandsregelung
IV. Die Vorruhestandsregelung— Chancen und Probleme
Seit Ende 1981 wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, nach denen per Tarifvertrag das freiwillige Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit z.B. 58 oder 60 Lebensjahren ermöglicht werden soll. Im Gegensatz zur tarifvertraglichen Lösung in der Zigarettenindustrie ist hier nicht die Wahlmöglichkeit zwischen der teilweisen und der vollständigen Reduzierung der Arbeitszeit vorgesehen. Im Vordergrund steht statt dessen der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand, der je nach Vorschlag in unterschiedlichem Ausmaß von den Tarifpartnern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Organen der Sozialversicherung finanziert werden soll.
1. Die Tarifrente in der tarifpolitischen Diskussion
Diskutiert wurden insbesondere die Modelle der IG Chemie und der IG Metall, der Gewerkschaft NGG(„Döding-Plan“) sowie der SPD(Ehrenberg-Plan). Sowohl von der sozialliberalen als auch von der christlich-liberalen Bundesregierung wurden entsprechende Überlegungen aufgegriffen und zum Anlaß für die Entwicklung von Gesetzesvorlagen genommen.
In diesem Buch wurde bereits an anderer Stelle deutlich gemacht, daß die Verkürzung der Lebensarbeitszeit von den meisten Arbeitnehmern einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit vorgezogen wird.!’! In den Gewerkschaften bestand denn auch nie eine einheitliche Meinung, welcher Alternative der Vorrang zu geben ist. Dies geht z.B. aus nachfolgender Übersicht hervor, in der aus Gewerkschaftssicht die Vor- und Nachteile der Tarifrente diskutiert wurden(vgl. Abb. 47).!72? Die Union der Leitenden Angestellten(ULA) stand der Verkürzung der Lebensarbeitszeit vor allem deshalb skeptisch gegenüber, weil aufgrund der langen Ausbildungszeit vieler Führungskräfte der Vorsprung im Gesamteinkommen, den untere Einkommensbezieher vor den Führungskräften haben, erst ab dem 55. Lebensjahr eingeholt würde.!73
171 Vgl. S. 119d. B. 172 Tarifbericht Extra 11/82 des WSI, Düsseldorf, August 1982. 173 Gewerkschaftsreport 8/81, Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln 1981, S. 38.