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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Die tarifvertragliche Vorverlegung der Altersgrenze kann nicht zu mehr kulturellen und politischem Enga­gement aller Arbeitnehmer führen;

die Tarifrente geht an den Bedürfnissen der weiblichen Arbeitnehmer vorbei und ändert nichts an ihrer Dop­pelbelastung durch Familie und Beruf.

Verbesserung der Lebensqualität

Wirtschaftliche Argumente

Allgemeine tarifpolitische Überlegungen

Die Tarifrente ermöglicht allen Arbeitnehmern einen längeren und gesünderen Ruhestand;

alle Arbeitnehmer haben mehr Wahlfreiheit über die Dauer ihres Erwerbslebens.

Wer auch immer die Kosten für die Tarifrente trägt, sie sind relativ geringfügig; einige Modelle entlasten insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit, da das vorzeitige Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer die Anzahl der Arbeitslosen verringern wird;

viele ältere Arbeitnehmer sind ohne tarifvertragliche Vorverlegung der Altersgrenze von Arbeitslosigkeit bedroht und stellen sich als Tarifrentner auch finan­ziell besser als Arbeitslose;

auch die Modelle, die eine Anrechnung der Tarifren­tenmittel auf die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen vorsehen, propagieren damit keinen Lohnverzicht, sondernLohnumleitung im Rahmen einersolida­rischen Lohnpolitik.

In den meisten Modellen liegt die Tarifrente unter dem letzten Nettoeinkommen und schmälert zusätzlich die späteren Ansprüche an die gesetzliche Rente; dadurch werden die unteren Einkommensgruppen und Frauen mit wenigen Beschäftigungsjahren de facto von der Inanspruchnahme der Tarifrente ausgeschlossen;

die Belastung der Versicherungsträger und damit aller Beitragszahler ist beträchtlich;Lohnumleitung be­deutet für die Betroffenen Lohneinbußen, die sie um so stärker treffen, je mehr die Realeinkommen gefähr­det sind;

insoweit als bei einigen Modellen mit Steuerminder­einnahmen für den Staat gerechnet werden muß, wer­den sich diese im Rahmen der aktuell praktizierten Po­litik in weiteren Kürzungen der Sozialleistungen nie­derschlagen.

Mit der Tarifrente gehen die Gewerkschaften in die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Offensive, zeigen Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenem beschäfti­gungspolitischen Beitrag und nehmen eine Vorreiter­rolle gegenüber dem Staat ein.

Das tarifpolitische Aktionsfeld der Gewerkschaften darf nicht überfrachtet, der Gesetzgeber nicht aus der Verantwortung entlassen werden; die gewerkschaflli­che Tarifpolitik kann und darf nicht die Funktion des Lückenbüßers übernehmen für eine handlungsunfähi­ge oder-unwillige Regierung.

Die Vorruhestandsregelung