Die tarifvertragliche Vorverlegung der Altersgrenze kann nicht zu mehr kulturellen und politischem Engagement aller Arbeitnehmer führen;
die Tarifrente geht an den Bedürfnissen der weiblichen Arbeitnehmer vorbei und ändert nichts an ihrer Doppelbelastung durch Familie und Beruf.
Verbesserung der Lebensqualität
Wirtschaftliche Argumente
Allgemeine tarifpolitische Überlegungen
Die Tarifrente ermöglicht allen Arbeitnehmern einen längeren und gesünderen Ruhestand;
alle Arbeitnehmer haben mehr Wahlfreiheit über die Dauer ihres Erwerbslebens.
Wer auch immer die Kosten für die Tarifrente trägt, sie sind relativ geringfügig; einige Modelle entlasten insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit, da das vorzeitige Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer die Anzahl der Arbeitslosen verringern wird;
viele ältere Arbeitnehmer sind ohne tarifvertragliche Vorverlegung der Altersgrenze von Arbeitslosigkeit bedroht und stellen sich als Tarifrentner auch finanziell besser als Arbeitslose;
auch die Modelle, die eine Anrechnung der Tarifrentenmittel auf die Lohn- und Gehaltsvereinbarungen vorsehen, propagieren damit keinen Lohnverzicht, sondern„Lohnumleitung“ im Rahmen einer„solidarischen Lohnpolitik“.
In den meisten Modellen liegt die Tarifrente unter dem letzten Nettoeinkommen und schmälert zusätzlich die späteren Ansprüche an die gesetzliche Rente; dadurch werden die unteren Einkommensgruppen und Frauen mit wenigen Beschäftigungsjahren de facto von der Inanspruchnahme der Tarifrente ausgeschlossen;
die Belastung der Versicherungsträger und damit aller Beitragszahler ist beträchtlich;„Lohnumleitung“ bedeutet für die Betroffenen Lohneinbußen, die sie um so stärker treffen, je mehr die Realeinkommen gefährdet sind;
insoweit als bei einigen Modellen mit Steuermindereinnahmen für den Staat gerechnet werden muß, werden sich diese im Rahmen der aktuell praktizierten Politik in weiteren Kürzungen der Sozialleistungen niederschlagen.
Mit der Tarifrente gehen die Gewerkschaften in die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Offensive, zeigen Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenem beschäftigungspolitischen Beitrag und nehmen eine Vorreiterrolle gegenüber dem Staat ein.
Das tarifpolitische Aktionsfeld der Gewerkschaften darf nicht überfrachtet, der Gesetzgeber nicht aus der Verantwortung entlassen werden; die gewerkschaflliche Tarifpolitik kann und darf nicht die Funktion des Lückenbüßers übernehmen für eine handlungsunfähige oder-unwillige Regierung.
Die Vorruhestandsregelung