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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Die Vorruhestandsregelung 163

Einige Modelle zur Tarifrente

IGM: farifliche Verkürzung der Lebensarbeitszeit mit vollem Lohnaus­gleich.

Lohnfortzahlungsmodell: 59- oder 60jährige Arbeitnehmer werden auf Wunsch mit vollen Bezügen (einschl. Sozialbeiträgen) von der Arbeit freigestellt.

Stuttgarter Modell: 59jährige Arbeitnehmer können aus dem Arbeitsleben ausscheiden, 58jährige Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auf die Hälfte und 57jährige um ein Viertel reduzieren bei jeweils ungeschmälertem Nettoeinkommen (Lohnfortzahlungsmodell) bis zum gesetzlichen Rentenbezug.

Rentenmodell:

59- oder 60jährige Arbeitnehmer können aus dem Arbeitsleben ausschei­den und erhalten bis zum Bezug der gesetzlichen Rente eine(abgaben­freie und teilweise steuerfreie) Tarifrente in Höhe von 100 v. H. des letz­ten Nettoeinkommens bzw. entsprechenden Prozentsatz des letzten| Bruttoeinkommens; Minderung der gesetzlichen Rente aufgrund fehlen-{ der Beitragsjahre wird vom Arbeitgeber bis zum Lebensende ausgegli-| chen(Ausgleichsrente).

IG Chemie:

58jährige können mit 75 v.H. des letzten Bruttoeinkommens als Tarif-| rente aus dem Arbeitsleben ausscheiden; mit 59 Jahren erhalten sie Ar-{A beitslosengeld finanziert vom Arbeitgeber plus 15 v.H.; ab 60 Jahren| vorgezogener Bezug der gesetzlichen Rente.

Tarifrente, Sozialversicherungsbeiträge(bezogen auf 75 v. H. des frühe­ren Bruttoeinkommens) im 1. Jahr sowie 15 v. H.-Zuschlag im 2. Jahr werden unter der Bedingung von Neueinstellungen für jeden Tarifrent­ner finanziert aus einem Branchenfonds auf der Basis des seit 1975 in der chemischen Industrie existierenden Unterstützungsfonds für arbeits­lose Chemiebeschäftigte. Die von den Unternehmen für diesen Fonds aufzubringenden Mittel werden auf Erhöhung der Tariflöhne und-ge­hälter angerechnet(ca. 1 v.H. der Bruttolohn- und-gehaltssumme der chemischen Industrie in 1982 sollte aufgebracht werden durch verzöger­tes Wirksamwerden der Tariferhöhung). Regelung soll jährlich neu ver­handelt werden, Bedingung für den Abschluß eines Tarifvertrages: Neu­einstellungsgarantie(Belegschaft wird entsprechend der Abgänge in die Tarifrente ergänzt).