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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Die Vorruhestandsregelung 165

So weit ein kurzer Überblick über die am meisten diskutierten Tarifrenten­Modelle. In der Öffentlichkeit wurde ihnen durchweg viel Beachtung ge­schenkt. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag der Gewerkschaft NGG, den sog. Döding-Plan. Dies hängt sicherlich mit der Fähigkeit des NGG­Vorsitzenden zusammen, unkonventionelle und dennoch pragmatisch wirkende Wege in der Tarifpolitik zu beschreiten. Darüber hinaus haben sicherlich auch die bislang erzielten Regelungen in der Nahrungs- und Ge­nußmittelbranche dazu beigetragen, diese relativ positive Wirkung in der Öffentlichkeit zu begünstigen.

3. Die Vorruhestandsregelung

Das von der Gewerkschaft NGG entwickelte Tarifrenten-Modell hatte nicht nur in der Öffentlichkeit eine breite Resonanz gefunden.!5 Auch von den Parteien wurden diese Überlegungen aufgegriffen. So sprach der da­malige Bundesarbeitsminister Westphal auf dem NGG-Kongreß 1982 in Nürnberg von einemBonner Flankenschutz für Arbeitsverkürzun­gen.176 Vor der Bundestagswahl 1983 erklärten prominente Politiker aller großen Parteien ihre Zustimmung zum NGG-Vorschlag einer Vorruhe­standsregelung. Nicht von ungefähr beruhen sowohl der Ehrenberg-Plan (SPD) als auch der 1983 im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf des Landes Hessen über einVorruhestandsgeld und das im April 1984 durch den Deutschen Bundestag verabschiedeteGesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand(Vorruhestandsgesetz, im folgenden VRG genannt) im Kern auf den Vorschlägen des sogenannten Döding-Planes, wenn man einmal von dem Unterschied absieht, daß derVorruheständler je nach Plan 65, 68 oder 75% des letzten Nettoent­geltes erhalten soll.

Das soeben erwähnte Vorruhestandsgesetz sieht vor, daß, sofern bestimm­te Voraussetzungen vorliegen, mit Vollendung des 58. Lebensjahres eine Tarifrente bezogen werden kann. Die Zahlung erfolgt bis zum frühest­möglichen Rentenbeginn(Männer 63 Jahre, Frauen und Schwerbehinder­te 60 Jahre) durch den Arbeitgeber. Die Regelung wird auf die Jahrgänge 1926 bis 1930 begrenzt, gilt aber auch für alle früheren Jahrgänge. Die Ta­

175 Döding, G.:Mit 58 in Rente und 500.000 haben wieder Arbeit, Bild am Sonntag vom 6. 2. 1983; Döding: Rente mit 58 ist prima, Bild Hamburg vom 22. 1. 1983; Der Planmit 58 in Rente gewinnt immer mehr Freunde, Hamburger Abendblatt vom 21. 2. 1983.

176 Handelsblatt vom 8. 9. 1982.