Die Vorruhestandsregelung 165
So weit ein kurzer Überblick über die am meisten diskutierten TarifrentenModelle. In der Öffentlichkeit wurde ihnen durchweg viel Beachtung geschenkt. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag der Gewerkschaft NGG, den sog. Döding-Plan. Dies hängt sicherlich mit der Fähigkeit des NGGVorsitzenden zusammen, unkonventionelle und dennoch pragmatisch wirkende Wege in der Tarifpolitik zu beschreiten. Darüber hinaus haben sicherlich auch die bislang erzielten Regelungen in der Nahrungs- und Genußmittelbranche dazu beigetragen, diese relativ positive Wirkung in der Öffentlichkeit zu begünstigen.
3. Die Vorruhestandsregelung
Das von der Gewerkschaft NGG entwickelte Tarifrenten-Modell hatte nicht nur in der Öffentlichkeit eine breite Resonanz gefunden.!’5 Auch von den Parteien wurden diese Überlegungen aufgegriffen. So sprach der damalige Bundesarbeitsminister Westphal auf dem NGG-Kongreß 1982 in Nürnberg von einem„Bonner Flankenschutz für Arbeitsverkürzungen“.176 Vor der Bundestagswahl 1983 erklärten prominente Politiker aller großen Parteien ihre Zustimmung zum NGG-Vorschlag einer Vorruhestandsregelung. Nicht von ungefähr beruhen sowohl der Ehrenberg-Plan (SPD) als auch der 1983 im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf des Landes Hessen über ein„Vorruhestandsgeld“ und das im April 1984 durch den Deutschen Bundestag verabschiedete„Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand“(Vorruhestandsgesetz, im folgenden VRG genannt) im Kern auf den Vorschlägen des sogenannten „Döding-Planes“, wenn man einmal von dem Unterschied absieht, daß der„Vorruheständler“ je nach Plan 65, 68 oder 75% des letzten Nettoentgeltes erhalten soll.
Das soeben erwähnte Vorruhestandsgesetz sieht vor, daß, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, mit Vollendung des 58. Lebensjahres eine Tarifrente bezogen werden kann. Die Zahlung erfolgt bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn(Männer 63 Jahre, Frauen und Schwerbehinderte 60 Jahre) durch den Arbeitgeber. Die Regelung wird auf die Jahrgänge 1926 bis 1930 begrenzt, gilt aber auch für alle früheren Jahrgänge. Die Ta
175 Döding, G.:„Mit 58 in Rente— und 500.000 haben wieder Arbeit“, Bild am Sonntag vom 6. 2. 1983; Döding: Rente mit 58 ist prima, Bild Hamburg vom 22. 1. 1983; Der Plan„mit 58 in Rente“ gewinnt immer mehr Freunde, Hamburger Abendblatt vom 21. 2. 1983.
176 Handelsblatt vom 8. 9. 1982.