Die Vorruhestandsregelung 167
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a) Belastungen für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung
Die Belastungen, die infolge verstärkter Renteninanspruchnahme auf die Sozialversicherungsträger zukommen, könnten zwar langfristig durch versicherungsmathematische Abschläge aufgefangen werden. Kurz- und mittelfristig müssen die frühzeitiger in Anspruch genommenen Renten aber vorfinanziert werden.!78
Eine Reduzierung der Lebensarbeitszeit auf 58 Jahre müßte, um kostenneutral zu sein, mit einem versicherungsmathematischen Abschlag von 16% erkauft werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß weniger Versicherungsjahre anfallen, wäre dies mit einer Rentenminderung um 25% gleichzusetzen.!7? Gleichwohl würde, wie bereits erwähnt, für die Rentenversicherungsträger eine Vorfinanzierungslast entstehen. Dies würde für 1983 bis 1990 rund 60 Milliarden DM betragen, bei einer geringeren Reduzierung der Lebensarbeitszeit entsprechend weniger. Um diese Finanzierungslast zu vermeiden, müßten alle zur Zeit vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestands vor dem 63. Lebensjahr abgebaut bzw. rückgängig gemacht werden— eine sehr wirklichkeitsfremde Schlußfolgerung.
Aber auch dann, wenn man generell vom Pensionierungsalter 63 ausgeht und den„Vorruhestand“ vom 58. bis zum 63. Lebensjahr durch Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der Tarifparteien überbrückt, ist für die Bundesanstalt für Arbeit keine Kostenneutralität gewährleistet: Ältere Arbeitnehmer würden im Durchschnitt höhere Leistungen als Arbeitslose im Durchschnitt erhalten. Darüber hinaus müßte eine möglichst generelle Wiederbesetzungspflicht für alle zunächst freiwerdenden Arbeitsplätze bestehen, und dies müßte einwandfrei kontrollierbar sein.180
Man braucht kein Prophet zu sein, um festzustellen, daß die Arbeitgeberverbände sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine generelle Wiederbesetzungspflicht wehren würden. Auch auf tarifpolitischem Wege könnten sie hierzu nicht zustimmen. Je kleiner die Wiederbesetzungsquote ist, desto höher ist das Risiko für die Bundesanstalt für Arbeit, zusätzliche Lasten zu übernehmen.
178 Weis, P.: Ökonomische Auswirkungen einer Herabsetzung der Altersgrenzen— Tarifrente, flexible Altersgrenze, Der Betrieb 1983, S. 498.
179 Löwisch, M.: Zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit, Blick durch die Wirtschaft v. 11. 5. 1983.
180 Löwisch, M., ebenda.