174 Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung
Die Dauer der Inanspruchnahme wurde von 3 auf 2 Jahre gesenkt, die als Voraussetzung geforderte Dienstzeit von 10 auf 15 Jahre verlängert. Zukünftig können im Ergebnis alle Arbeitnehmer 2 Jahre vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Altersruhegeld die Sonderregelung in Anspruch nehmen. In praxi also Frauen und Schwerbehin| derte ab 58, nichtschwerbehinderte Männer ab 61.
Die Regelung findet sich jetzt in dem bereits erwähnten$ 13 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages der Zigarettenindustrie.!86, 187, 188
Die Inanspruchnahme der Sonderregelung kann nicht erzwungen werden. Vielmehr setzt die Teilnahme an dem Programm die Zustimmung des Arbeitnehmers, des Unternehmens und des Betriebsrats voraus. Verweigert auch nur einer dieser drei Parteien seine Zustimmung, so muß nach einer anderen Lösung gesucht werden, die für alle akzeptabel ist.
Die erzielten Vereinbarungen sind Gegenstand einer gesonderten vertraglichen Regelung, die sich an Mustern orientiert, die für jede der beiden Alternativen entwickelt worden sind:
: Mustervertrag Halbe Freistellung
Firma | und Herr/Frau
schließen gemäß folgenden Zusatzvertrag, der Inhalt des Arbeitsvertrages vom
I
a) Herr/Frau verpflichtet sich, das Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab mit Vollendung des 60./61./ 62./63./64./65. Lebensjahres. in Anspruch zu nehmen und erklärt, dazu nach Auskunft der Landesversicherungsanstalt/Bundesversicherungsanstalt berechtigt zu sein.
| 186 Vgl. S. 146 d. B. 4 187 Swank, a.a.O., S. 101 ff. 188 Vgl. S. 147 d. B.