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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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174 Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung

Die Dauer der Inanspruchnahme wurde von 3 auf 2 Jahre gesenkt, die als Voraussetzung geforderte Dienstzeit von 10 auf 15 Jahre verlängert. Zu­künftig können im Ergebnis alle Arbeitnehmer 2 Jahre vor dem frühest­möglichen Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Altersruhegeld die Son­derregelung in Anspruch nehmen. In praxi also Frauen und Schwerbehin­| derte ab 58, nichtschwerbehinderte Männer ab 61.

Die Regelung findet sich jetzt in dem bereits erwähnten$ 13 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages der Zigarettenindustrie.!86, 187, 188

Die Inanspruchnahme der Sonderregelung kann nicht erzwungen werden. Vielmehr setzt die Teilnahme an dem Programm die Zustimmung des Ar­beitnehmers, des Unternehmens und des Betriebsrats voraus. Verweigert auch nur einer dieser drei Parteien seine Zustimmung, so muß nach einer anderen Lösung gesucht werden, die für alle akzeptabel ist.

Die erzielten Vereinbarungen sind Gegenstand einer gesonderten vertragli­chen Regelung, die sich an Mustern orientiert, die für jede der beiden Al­ternativen entwickelt worden sind:

: Mustervertrag Halbe Freistellung

Firma | und Herr/Frau

schließen gemäß folgenden Zusatzvertrag, der Inhalt des Arbeitsvertrages vom

I

a) Herr/Frau verpflichtet sich, das Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab mit Vollendung des 60./61./ 62./63./64./65. Lebensjahres. in Anspruch zu nehmen und erklärt, dazu nach Auskunft der Landesversicherungsan­stalt/Bundesversicherungsanstalt berechtigt zu sein.

| 186 Vgl. S. 146 d. B. 4 187 Swank, a.a.O., S. 101 ff. 188 Vgl. S. 147 d. B.