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184 Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung
entlastet. Eine Entlastung der Unternehmen könnte man sich vorstellen, indem man den Zuschuß erhöht, etwa auf 45 oder 50%, und zwar nicht bezogen auf 65%, sondern auf die tatsächlichen Aufwendungen. Mittel dafür hätten z.B. 1985 durchaus zur Verfügung gestanden, weil nämlich die eingestellten Mittel erheblich über dem liegen, was tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Die Regierung hat es aber für richtig gehalten, sie für die Verbesserung anderer Leistungen für ältere Arbeitnehmer zu verwenden, etwa für die Verlängerung der Höchstanspruchsdauer für das Arbeitslosengeld. Außerdem wäre zu überlegen, den Zuschuß trotz aller Schwierigkeiten in der Struktur zu verändern. Gegenwärtig wird der Zuschuß allein für unmittelbare Wiedereingliederung von Arbeitslosen gewährt, d.h. es wird im Grunde nur ein Teil des effektiven Arbeitsmarkteffektes mit Zuschüssen versehen. Es wäre aber zu prüfen, ob zukünftig nicht auch die Vermeidung von Entlassungen zuschußfähig sein könnte. Z.B. gibt es in der Bauindustrie 30000 Vorruhestandsfälle, von denen so gut wie keiner oder sehr wenige zuschußfähig sind, weil die Situation in der Bauindustrie Wiedereinstellungen nicht zuläßt. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat dabei völlig richtig erkannt, daß vermiedene Entlassungen für den Arbeitsmarkt von derselben Bedeutung sind wie Wiederbesetzungen. Deswegen werden sich wohl Regelungen zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit nur dann behaupten und den Arbeitsmarkt entlasten können, wenn die Lasten solcher Regelungen angemessener als bisher verteilt werden.