192 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
$ 4 AZO bei sinnvoller Anwendung zuläßt, die an einem Tag unter dem Soll(8 Stunden) bleibende Arbeitszeit an den übrigen Werktagen dieser, der vorangehenden und der folgenden Woche auszugleichen. Dabei darf allerdings die gemäß$ 4 Abs. 3 AZO höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden.
(2) Betriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrechtlich unterliegt die Einführung und Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit der paritätischen Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß$ 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG. Im Falle der Nichteinigung können Regelungen durch die Einigungsstelle erzwungen werden,$ 87 Abs. 2 BetrVG. Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht zu; er kann also die Einführung der Gleitenden Arbeitszeit— soweit sachliche Gründe nicht entgegenstehen— notfalls mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen.
Ist der Betrieb nicht betriebsratsfähig oder existiert aus anderen Gründen ein Betriebsrat nicht, so kann der Arbeitgeber die Gleitende Arbeitszeit einseitig, aufgrund seines Direktionsrechtes, einführen.
(3) Betriebsvereinbarungen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hat dazu geführt, daß hinsichtlich der Gleitenden Arbeitszeit die Betriebsvereinbarung als Regelungsinstrument vorherrscht. Tarifvertragliche Regelungen sind dagegen selten. Als Beispiel mag die Betriebsvereinbarung der Hauptverwaltung eines Konzerns der Genußmittelindustrie dienen(Abb. 51)
Muster einer Betriebsvereinbarung über Gleitende Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat der Haupt„verwaltung der Firma............ über Gleitende Arbeitszeit 1. Präambel
Die Gleitende Arbeitszeit(GLAZ) soll den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit selbst zu