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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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192 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips

$ 4 AZO bei sinnvoller Anwendung zuläßt, die an einem Tag unter dem Soll(8 Stunden) bleibende Arbeitszeit an den übrigen Werktagen dieser, der vorangehenden und der folgenden Woche auszugleichen. Dabei darf allerdings die gemäß$ 4 Abs. 3 AZO höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden.

(2) Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrechtlich unterliegt die Einführung und Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit der paritätischen Mitbestimmung des Betriebs­rats gemäß$ 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG. Im Falle der Nichteinigung kön­nen Regelungen durch die Einigungsstelle erzwungen werden,$ 87 Abs. 2 BetrVG. Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht zu; er kann also die Ein­führung der Gleitenden Arbeitszeit soweit sachliche Gründe nicht ent­gegenstehen notfalls mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen.

Ist der Betrieb nicht betriebsratsfähig oder existiert aus anderen Gründen ein Betriebsrat nicht, so kann der Arbeitgeber die Gleitende Arbeitszeit einseitig, aufgrund seines Direktionsrechtes, einführen.

(3) Betriebsvereinbarungen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hat dazu geführt, daß hinsicht­lich der Gleitenden Arbeitszeit die Betriebsvereinbarung als Regelungsin­strument vorherrscht. Tarifvertragliche Regelungen sind dagegen selten. Als Beispiel mag die Betriebsvereinbarung der Hauptverwaltung eines Konzerns der Genußmittelindustrie dienen(Abb. 51)

Muster einer Betriebsvereinbarung über Gleitende Arbeitszeit

Betriebsvereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat der Haupt­verwaltung der Firma............ über Gleitende Arbeitszeit 1. Präambel

Die Gleitende Arbeitszeit(GLAZ) soll den Mitarbeitern die Mög­lichkeit geben, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit selbst zu