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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Auflockerung des Kongruenz-Prinzips

bestimmen, um sie besser den persönlichen Bedürfnissen und dem persönlichen Arbeitsrythmus anzupassen.

Die GLAZ setzt ein kooperatives und verantwortungsbewußtes Ver­halten aller Mitarbeiter voraus. Das Mehr an persönlicher Freiheit, das die GLAZ bietet, darf nicht dazu führen, daß die Aktionsfähig­keit des Betriebes beeinträchtigt wird.

2. Geltungsbereich Die GLAZ gilt:

2.1 Räumlichkeit: Für die in der Hauptverwaltung beschäftigten Mitarbeiter, auch soweit sie außerhalb des Hauptverwaltungs­bereiches untergebracht sind.

Ausgenommen sind derzeit von der GLAZ folgende Bereiche:

Gesundheitsdienst

Betriebsrat

Casino

Datenverarbeitung(Maschinen- und Lochraum, Arbeitsvor­bereitung, Versand)

Empfang

Fahrbereitschaft

Freizeitanlage

Gärtnerei

Hausreinigung

Heizerdienst

Pförtnerdienst

Postdienst

Sozialberatung

Telefonzentrale

Vorstandssekretärinnen

Zentrallager

2.2 Persönlich: Für alle Mitarbeiter, auch Teilzeitbeschäftigte, mit denen ein achtstündiger Arbeitstag an vier Wochentagen verein­bart wurde. Ausgenommen sind:

a) Mitarbeiter, die durch besonderen Arbeitsauftrag bedingt zeitweise außerhalb des Bereiches der Hauptverwaltung tätig sind.

b) Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen.

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