Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
bestimmen, um sie besser den persönlichen Bedürfnissen und dem persönlichen Arbeitsrythmus anzupassen.
Die GLAZ setzt ein kooperatives und verantwortungsbewußtes Verhalten aller Mitarbeiter voraus. Das Mehr an persönlicher Freiheit, das die GLAZ bietet, darf nicht dazu führen, daß die Aktionsfähigkeit des Betriebes beeinträchtigt wird.
2. Geltungsbereich Die GLAZ gilt:
2.1 Räumlichkeit: Für die in der Hauptverwaltung beschäftigten Mitarbeiter, auch soweit sie außerhalb des Hauptverwaltungsbereiches untergebracht sind.
Ausgenommen sind derzeit von der GLAZ folgende Bereiche:
— Gesundheitsdienst
— Betriebsrat
— Casino
— Datenverarbeitung(Maschinen- und Lochraum, Arbeitsvorbereitung, Versand)
— Empfang
— Fahrbereitschaft
— Freizeitanlage
— Gärtnerei
— Hausreinigung
— Heizerdienst
— Pförtnerdienst
— Postdienst
— Sozialberatung
— Telefonzentrale
— Vorstandssekretärinnen
— Zentrallager
2.2 Persönlich: Für alle Mitarbeiter, auch Teilzeitbeschäftigte, mit denen ein achtstündiger Arbeitstag an vier Wochentagen vereinbart wurde. Ausgenommen sind:
a) Mitarbeiter, die— durch besonderen Arbeitsauftrag bedingt — zeitweise außerhalb des Bereiches der Hauptverwaltung tätig sind.
b) Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen.
193