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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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196 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips

gelten, wobei die tariflichen Mehrarbeitszuschläge zu berück­sichtigen sind,

| 8. Ganztätige Abwesenheit

) Für ganztätige Abwesenheitszeiten werden 8 Stunden Arbeitszeit | angerechnet, wenn sie bedingt sind durch:

| a) Freistellungen gemäß$ 9 MTV,

| b) Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt,

| c) Dienstreisen,

d) Urlaub bzw. Sonderurlaub.

9. Zeiterfassung 9.1 Die Zeiterfassung erfolgt durch ein Zeitbuchungssystem.

9.2 Mitarbeiter, die an der GLAZ nicht teilnehmen(vgl. Punkt 2.1. und 2.2.b) werden nicht in das Zeitbuchungssystem einbezogen.

10. Gesetzliche Bestimmungen

Die Arbeitszeitordnung sowie Arbeitszeiten, die durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt werden, sind zu beachten.

11. Ausscheiden Bei Kündigungen sind Zeitguthaben und Zeitdefizite auszuglei­chen.

12. Verstöße

1 Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung sowie der Mißbrauch von Zeitbuchungsautomaten können arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

13. Streitigkeiten

Streitigkeiten, die sich aus Verstößen oder unterschiedlichen | Auslegungen dieser Vereinbarung ergeben, werden durch einen 4 paritätisch besetzten Ausschuß von Unternehmensleitung und { Betriebsrat(3 Arbeitgeber-, 3 Arbeitnehmervertreter) innerbe­