196 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
gelten, wobei die tariflichen Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen sind,
| 8. Ganztätige Abwesenheit
) Für ganztätige Abwesenheitszeiten werden 8 Stunden Arbeitszeit | angerechnet, wenn sie bedingt sind durch:
| a) Freistellungen gemäß$ 9 MTV,
| b) Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt,
| c) Dienstreisen,
d) Urlaub bzw. Sonderurlaub.
9. Zeiterfassung 9.1 Die Zeiterfassung erfolgt durch ein Zeitbuchungssystem.
9.2 Mitarbeiter, die an der GLAZ nicht teilnehmen(vgl. Punkt 2.1. und 2.2.b) werden nicht in das Zeitbuchungssystem einbezogen.
10. Gesetzliche Bestimmungen
Die Arbeitszeitordnung sowie Arbeitszeiten, die durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt werden, sind zu beachten.
11. Ausscheiden Bei Kündigungen sind Zeitguthaben und Zeitdefizite auszugleichen.
12. Verstöße
1 Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung sowie der Mißbrauch von Zeitbuchungsautomaten können arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
13. Streitigkeiten
Streitigkeiten, die sich aus Verstößen oder unterschiedlichen | Auslegungen dieser Vereinbarung ergeben, werden durch einen 4 paritätisch besetzten Ausschuß von Unternehmensleitung und { Betriebsrat(3 Arbeitgeber-, 3 Arbeitnehmervertreter) innerbe