198 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
2. Variable Arbeitszeiten
Trotz verschiedener Ansätze ist es bislang nur relativ vereinzelt gelungen, die Gleitzeitregelungen zu variablen Arbeitszeitregelungen fortzuentwikkeln. Der Unterschied beider Systeme liegt in dem Verzicht auf eine zeitliche Fixierung der Präsenzpflicht bei der variablen Arbeitszeit. Mit anderen Worten: Die Unterscheidung zwischen Kernzeit und Gileitzeit entfällt; jeder Mitarbeiter kann dann prinzipiell innerhalb eines— allerdings fixierten— Gesamtrahmens pro Tag, pro Woche oder pro Jahr selbst entscheiden, wann er anfangen und wann er aufhören will. Z. B. könnte eine erweiterte Gleitzeitregelung für CAD-Arbeitsplätze eingeführt werden. Ein entsprechendes Modell mit einer Gleitzeitspanne von 6.00 bis 22.00 Uhr und einem Gleitzeitkonto von 20 Stunden pro Monat zeigt Abb. 52.199
Arbeitszeitmodell Situation Situation vorher: nachher: Normal- Gleitzeitarbeitszeit: 8.00— 17.00 Uhr regelung: 6.00— 22.00 Uhr max. max. Betriebsmittel- Betriebsmittelnutzungszeit: 8 Std. nutzungszeit: 16 Std. effektive effektive Anlagen- Anlagennutzungszeit: 7 Std. nutzungszeit: 11 Std. Mindestarbeitszeit: 6,5 Std./Tag Gleitzeitkonto:+ 20 Std./Monat
Die individuelle tägliche Arbeitszeit wird mit dem Vorgesetzten abgestimmt.
Abb. 52: Gleitende Arbeitszeit an CAD-Arbeitsplätzen
195 Vgl. Schusser, W.H.: Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Arbeitszeitflexibilisierung in der Metallindustrie, 39. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag 1985 in Berlin.