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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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198 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips

2. Variable Arbeitszeiten

Trotz verschiedener Ansätze ist es bislang nur relativ vereinzelt gelungen, die Gleitzeitregelungen zu variablen Arbeitszeitregelungen fortzuentwik­keln. Der Unterschied beider Systeme liegt in dem Verzicht auf eine zeit­liche Fixierung der Präsenzpflicht bei der variablen Arbeitszeit. Mit ande­ren Worten: Die Unterscheidung zwischen Kernzeit und Gileitzeit entfällt; jeder Mitarbeiter kann dann prinzipiell innerhalb eines allerdings fixier­ten Gesamtrahmens pro Tag, pro Woche oder pro Jahr selbst entschei­den, wann er anfangen und wann er aufhören will. Z. B. könnte eine erwei­terte Gleitzeitregelung für CAD-Arbeitsplätze eingeführt werden. Ein ent­sprechendes Modell mit einer Gleitzeitspanne von 6.00 bis 22.00 Uhr und einem Gleitzeitkonto von 20 Stunden pro Monat zeigt Abb. 52.199

Arbeitszeitmodell Situation Situation vorher: nachher: Normal- Gleitzeit­arbeitszeit: 8.00 17.00 Uhr regelung: 6.00 22.00 Uhr max. max. Betriebsmittel- Betriebsmittel­nutzungszeit: 8 Std. nutzungszeit: 16 Std. effektive effektive Anlagen- Anlagen­nutzungszeit: 7 Std. nutzungszeit: 11 Std. Mindest­arbeitszeit: 6,5 Std./Tag Gleitzeit­konto:+ 20 Std./Monat

Die individuelle tägliche Arbeits­zeit wird mit dem Vorgesetzten abgestimmt.

Abb. 52: Gleitende Arbeitszeit an CAD-Arbeitsplätzen

195 Vgl. Schusser, W.H.: Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Arbeitszeitflexibilisierung in der Metallindustrie, 39. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag 1985 in Berlin.