Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 201
(2) Anwendungsbeispiele:
Bei der Firma Albert, einer schweizerischen Textilfirma(Kinderbekleidung) ist der Arbeitsanfall großen Schwankungen unterworfen. Spitzenarbeitsbedarf herrscht zwischen November und März sowie zwischen April und Juni. Ende März und Ende Oktober dagegen liegen ausgesprochene Totzeiten.202)
Das Unternehmen hat schon im Dezember 1978 eine Lösung für das damit zusammenhängende Arbeitszeitproblem gefunden: das Zeitkonto. Es wird einfach mehr gearbeitet, wenn viel Arbeit vorhanden ist, und weniger oder überhaupt nicht, wenn der Arbeitsanfall gering ist.
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 45 Stunden. In der Praxis überschritt die höchste Wochenarbeitszeit in den Spitzenarbeitszeiten im Jahre 1979 nie 8 Stunden 40 Minuten, das sind 43 Stunden 20 Minuten pro Woche.
Die über die 40 Wochenstunden hinaus abgeleisteten Stunden(3h20) werden als vorgezogene Stunden betrachtet, die jedoch auch noch zusätzlich wie Überstunden mit einem Aufschlag von 25% bezahlt werden. Ausbezahlt wird zu der Zeit, zu der die Überstunden geleistet werden, jedoch nur der Aufschlag, so daß der Arbeitnehmer ein Stundenguthaben zusammenbringt, während der Betrieb Stundenschulden ansammelt.
Diese Stundenschulden des Betriebs werden in Zeiten der Arbeitsunterbrechung abgegolten. In den Totzeiten wird das Personal nach Hause geschickt. Dieser Zwangsurlaub wird vollvergütet, da nun die in den Spitzenzeiten angesammelten Zusatzstunden zum normalen Satz ausbezahlt werden.
Die Bilanz für das Unternehmen ist positiv: In den Spitzenarbeitszeiten konnten die Kosten für Drittzulieferer gesenkt werden, da praktisch keine Arbeit mehr nach auswärts vergeben wird, und die Termine konnten besser eingehalten werden.
Für die Arbeitnehmer ist der Zusatzurlaub eine herrliche Sache, weil sie sich z.B. ohne Einbuße am Gehalt ihren Hobbys widmen können.
In Deutschland bietet das Jahresarbeitskonzept als Variante der konventionellen Teilzeitarbeit bei den z. Zt. vorhandenen arbeitsrechtlichen, tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen
202 Vgl.„argus“, Presseberichte Manpower, Planen und Leisten GmbH, Nr. 141, S. 9.