202 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
die relativ geringsten Anwendungsprobleme. Schwierig wird es immer dann, wenn Jahresarbeitszeitverträge den vereinzelten, individuellen Anwendungsbereich überschreiten sollen und dann kollektivrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind.
Tarifvertragliche Vereinbarungen über Jahresarbeitszeitregelungen bestehen beim Volkswagenwerk(Haustarif), im Bereich der Gewerkschaft Holz sowie in der Landwirtschaft. Dort schwankt die Arbeitszeit— eben in Abhängigkeit vom Arbeitsanfall— zwischen 38 Stunden pro Woche von Dezember bis April, 30 Stunden pro Woche im Mai, 40 Stunden im Juni und Juli, 43 Stunden im September und Oktober sowie 46 Stunden im August und im November.
Bei VW gibt es bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden neun bezahlte Freischichten pro Jahr und eine Jahresarbeitszeit um 2008 Stunden. Die variable Jahresarbeitszeit richtet sich nach den Auftragsschwankungen im Jahresverlauf.
Beyer nennt als weiteres Beispiel das Sportmodehaus Willy Bogner in München. In der Hauptsaison beträgt die Wochenarbeitszeit 45 Stunden. Ein Zeitausgleich erfolgt durch verlängerte Ferien an Ostern, im Mai/Juni sowie im September und zwischen Weihnachten und Neujahr.2°%)
b) Bandbreitenmodelle
Jahresarbeitszeitverträge sind insofern Bandbreitenmodelle, weil um eine bestimmte Standardarbeitszeit Zu- oder Abschläge von z.B. 5, 10, 15, 20 % festgelegt werden können.Insofern könnte ein Mitarbeiter z.B. die 36Stunden-Woche wählen( d.h. einen Abschlag von 10% in Anspruch nehmen) und doch den Status einer Vollzeitkraft beibehalten.
So ist es bei dem bereits erwähnten Santa-Clara-Bandbreitenmodell den Mitarbeitern einer Kommunalverwaltung in Kalifornien möglich, halbjährlich zu wählen, ob sie 40 Stunden oder bei geringem Gehalt zu einer reduzierten Wochenstundenzahl arbeiten wollen.20%9
Dieses Modell wurde ursprünglich als Solidaritätsaktion gegen drohende Entlassungen entwickelt. Insofern ist es durchaus geeignet, gefährdete Arbeitsplätze zu sichern. Neue Arbeitsplätze werden hierdurch jedoch nicht unbedingt geschaffen.
203 Vgl. Beyer, H. T., a.a.O., S. 80. 204 Flexible Arbeitszeit— Modelle für morgen, Wirtschaftswoche 1980/18, S. 40.