Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 203
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In der Bundesrepublik Deutschland würde das Santa-Clara-Modell recht schnell auf schwierige kollektivrechtliche Grenzen stoßen und Gefahr laufen, mit einer Geschichte vom Heiligen St. Nikolaus verwechselt zu werden. Nehmen wir einmal an, in einer Hauptverwaltung seien wegen drastischen Absatzrückganges etwa 20% der Arbeitsplätze in Gefahr. Hier böte es sich fast zwingend an, das zurückgegangene Arbeitsvolumen auf eine entsprechend reduzierte Arbeitszeit(bei entsprechend reduziertem Entgelt) umzuverteilen. Die Alternative wäre, mittels einer relativ aufwendigen Gemeinkostenwertanalyse die nicht mehr erforderlichen Leistungen festzustellen und die zu„realisierenden“ 20% der Mitarbeiter zu ermitteln, von denen sich das Unternehmen trennen müßte.
Wer sich in Großverwaltungen etwas auskennt,wird zugeben, daß die Anwendung des Prinzips„20% weniger Arbeit— 20% weniger Entgelt“ mit wesentlich geringerem Analysenaufwand durchgeführt werden könnte. Natürlich gibt es Bereiche mit stark abweichendem Auslastungsgrad. Insofern ist es erforderlich, Engpaßbereiche zu schonen und andere Abteilungen stärker zu belasten.
Die kollektive Anwendung des betreffenden Bandbreitenmodelles in Deutschland würde am einfachsten gelingen, wenn die zuständige Gewerkschaft zu einer tarifvertraglichen Regelung bereit wäre. Eine gleichlautende Betriebsvereinbarung mit dem zuständigen Betriebsrat könnte hingegen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die gewünschte Arbeitsplatzsicherung auf breiter Front wäre dann u. U. nicht durchsetzbar.
Vom Ansatz her sind Bandbreitenmodelle und Jahresarbeitszeitverträge jedoch geeignet, Beschäftigungsschwankungen auszugleichen und dem Bedürfnis von Arbeitnehmern nach reduzierter Arbeitszeit entgegenzukommen.
Wegen der Neufestlegung der vertraglichen Arbeitszeit in bestimmten Abständen(z.B. 6 oder 12 Monate) sind sie auch reversibel und berücksichtigen dabei den Sachverhalt, daß der Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit von zeitlich befristeten privaten Überlegungen abhängen kann, die eigentlich in allen Lebensphasen auftreten können.
Kombination von Bandbreitenmodell und Jahresarbeitszeitvertrag liegt vor, wenn Jahresarbeitszeit nicht nur alleine nach betrieblichen Belangen, sondern auch noch nach individuellen Gesichtspunkten variiert. In diesen Fällen liegt eine individuelle Jahresarbeitszeit vor, die letztlich auf relativ weitgehende Gleitzeit-Systeme mit einer entsprechenden modernen Zeiterfassung hinausläuft. Praktische Beispiele mit einer derartigen„Arbeitszeit