Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 205
die Gruppe A arbeitet von Montag bis Donnerstag, hat Freitag und Samstag frei;
die Gruppe B arbeitet von Mittwoch bis Samstag, hat Montag und Dienstag frei;
die Gruppe C arbeitet von Freitag bis Dienstag, hat Mittwoch und Donnerstag frei.2°%
Diese Lösung wäre bei einem wöchentlichen Arbeitszeitsoll von 40 Stunden und damit einer täglichen Arbeitszeitvorgabe von 10 Stunden nur in bestimmten Bereichen attraktiv. Bei kürzeren Wochenarbeitszeiten gewinnt das Modell an praktischer Bedeutung, an Nutzwert.
c) Der Unternehmer und Arbeitszeitberater Willi Haller2!9 rät, die Betriebszeit von täglich acht auf neun Tagesstunden, die möglichen Arbeitstage von fünf auf sechs zu erweitern. Die 54 Stunden Betriebszeit werden dann in 12 Rastereinheiten a 4,5 Stunden aufgeteilt; der Mitarbeiter kann die Zeiteinheiten zu einem„Arbeitspaket“ zusammenstellen— gegebenenfalls in jeder Woche in einer anderen„Komposition“.
Haller hält folgende Arbeitszeitvereinbarungen für denkbar:
„Arbeitszeitvereinbarung 1
9 Halbschichten(Rastereinheiten) zu je 4,5 Stunden, davon 8 Halbschichten als Normalarbeitszeit fest eingeteilt und eine knappe Halbschicht(4 Stunden) als Reserve für Ausfälle.
Arbeitszeitvereinbarung 2 8 Halbschichten zu je 4,5 Stunden als 4-Tage-Woche fest eingeteilt, ohne
Reserve, also eine 36-Stunden-Woche für den„Quasi-Vollzeitbeschäftigten“(90%).
Arbeitszeitvereinbarung 3
7 Halbschichten zu je 4,5 Stunden als 3-Tage-Woche fest eingeteilt mit einer Halbschicht als Reserve für Ausfälle, also eine 31,5-Stunden-Woche (78,75% der Regelararbeitszeit).
209 Vgl. ebenda. 210 Haller, W.: a.a.O., S. 120f.
