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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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206 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips

Arbeitszeitvereinbarung 4

6 Halbschichten zu je 4,5 Stunden als 3-Tage-Woche oder als sechs Halb­tage fest eingeteilt, ohne Reserve, also eine 27-Stunden-Woche(67,5% der Regelarbeitszeit).

Arbeitszeitvereinbarung 5

5 Halbschichten zu je 4,5 Stunden, als 2-Tage-Woche fest eingeteilt, mit einer Halbschicht als Reserve für Ausfälle oder als fünf Halbtage, etwa von Montag bis Freitag, also eine 22,5-Stunden-Woche(56,25% der Re­gelarbeitszeit).

Arbeitszeitvereinbarung 6

4 Halbschichten mit insgesamt 18 Wochenstunden, eigentlich nur für Aus­hilfen sinnvoll, da die kritischen 19 Wochenstunden unterschritten wer­den.

Während mit den Arbeitszeitvereinbarungen 1 und 2 das vorstehend be­schriebene Organisationsmodell realisiert werden kann, füllen Mitarbeiter mit Arbeitszeitvereinbarung 3 oder 4 jeweils als Paar einen Arbeitsplatz mit der angestrebten Betriebszeit. Bei Arbeitszeitvereinbarung 5 sind dazu drei Mitarbeiter erforderlich.

Mit diesen fünf Arbeitszeitvereinbarungen wäre es möglich, mit Voll- und Teilzeitkräften eine gegenüber der Regelarbeitszeit um 35% erweiterte Be­triebszeit zu realisieren, ohne zur Arbeit in den Abend- oder gar Nacht­stunden gezwungen zu sein. Natürlich ist es dazu notwendig, eine vernünf­tige Personaleinsatzplanung zu betreiben, wie es in manchen Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Dienste seit langem erforderlich ist.2!1

(3) Probleme der Anwendung

Es liegt auf der Hand, daß auch Jahresarbeitszeitverträge und Baukasten­systeme miteinander kombiniert werden können. Ihre umfassende An­wendung setzt jedoch voraus, daß nicht nur die gesetzlichen Rahmenbe­dingungen(z.B. im Sozialversicherungsrecht) anzupassen sind, sondern, daß auch die Tarifpartner umdenken müssen.

Diese Umstellungsbereitschaft gilt nicht nur für die Gewerkschaften, die flexiblen Regelungen schon aus organisationspolitischen Gründen skep­

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