206 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
Arbeitszeitvereinbarung 4
6 Halbschichten zu je 4,5 Stunden als 3-Tage-Woche oder als sechs Halbtage fest eingeteilt, ohne Reserve, also eine 27-Stunden-Woche(67,5% der Regelarbeitszeit).
Arbeitszeitvereinbarung 5
5 Halbschichten zu je 4,5 Stunden, als 2-Tage-Woche fest eingeteilt, mit einer Halbschicht als Reserve für Ausfälle oder als fünf Halbtage, etwa von Montag bis Freitag, also eine 22,5-Stunden-Woche(56,25% der Regelarbeitszeit).
Arbeitszeitvereinbarung 6
4 Halbschichten mit insgesamt 18 Wochenstunden, eigentlich nur für Aushilfen sinnvoll, da die kritischen 19 Wochenstunden unterschritten werden.
Während mit den Arbeitszeitvereinbarungen 1 und 2 das vorstehend beschriebene Organisationsmodell realisiert werden kann, füllen Mitarbeiter mit Arbeitszeitvereinbarung 3 oder 4 jeweils als Paar einen Arbeitsplatz mit der angestrebten Betriebszeit. Bei Arbeitszeitvereinbarung 5 sind dazu drei Mitarbeiter erforderlich.
Mit diesen fünf Arbeitszeitvereinbarungen wäre es möglich, mit Voll- und Teilzeitkräften eine gegenüber der Regelarbeitszeit um 35% erweiterte Betriebszeit zu realisieren, ohne zur Arbeit in den Abend- oder gar Nachtstunden gezwungen zu sein. Natürlich ist es dazu notwendig, eine vernünftige Personaleinsatzplanung zu betreiben, wie es in manchen Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Dienste seit langem erforderlich ist.2!1
(3) Probleme der Anwendung
Es liegt auf der Hand, daß auch Jahresarbeitszeitverträge und Baukastensysteme miteinander kombiniert werden können. Ihre umfassende Anwendung setzt jedoch voraus, daß nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen(z.B. im Sozialversicherungsrecht) anzupassen sind, sondern, daß auch die Tarifpartner umdenken müssen.
Diese Umstellungsbereitschaft gilt nicht nur für die Gewerkschaften, die flexiblen Regelungen schon aus organisationspolitischen Gründen skep
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