Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 209
möglich wären. Dies könnte für den Facharbeiter ebenso gelten, der ein halbes Jahr an dem Bau seines Eigenheimes beschäftigt ist, wie für den promovierten Akademiker, der ein einjähriges post-graduate-Studium absolvieren möchte.
Das Hauptproblem dürfte in der Wiedereingliederung des Langzeiturlaubers liegen. Da es sich um eine mehrmonatige Abwesenheit vom Arbeitsplatz handelt, ist der Ersatz durch Aushilfen oder einen Stellvertreter oder Platzhalter kaum möglich. Umgekehrt lohnt es sich nicht, für diesen relativ kurzen Zeitraum das„job-rotation-Karussell“ in Gang zu setzen und befristete Versetzungen vorzunehmen. Insofern ist das Wiedereingliederungsproblem fast schwieriger als bei einem mehrjährigen Auslandseinsatz.
Andererseits handelt es sich auch hier wie bei vielen anderen Arbeitszeitfragen um das Umdenken der verantwortlichen Führungskräfte. In vielen Fällen wird es sich um das Unbehagen handeln, daß der Langzeiturlauber für sein Unternehmen zu unabhängig wird und eventuell seine Neigung wächst, das Unternehmen zu wechseln. Schließlich sind die Unternehmen in der Regel bereit, wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, auch längere Weiterbildungsveranstaltungen zu finanzieren.
Insgesamt dürften die Fälle, in denen Langzeiturlaube in Anspruch genommen werden, eher begrenzt sein: Auch der Arbeitnehmer möchte sich in der Regel nicht„allzu weit“ von seinem Unternehmen entfernen. Außerdem ist es nicht selbstverständlich, Teile des Urlaubsanspruch zu akkumulieren und in späteren Jahren für etwas zu verbrauchen, das so gut wie nicht der Erholung mit der Familie dient. Insofern sind auch keine großen Beschäftigungswirkungen durch Langzeiturlaube zu erwarten. Im Interesse einer größeren individuellen Flexibilität wäre es jedoch wünschenswert, wenn Langzeiturlaube an Verbreitung zunähmen. Außerdem könnte durch die stärkere Berücksichtigung von Cafeteria-Systemen gleichzeitig eine Flexibilisierung der Arbeitszeit erfolgen.
e) Cafeteria— Systeme
Der„Cafeteria“-Ansatz geht von der Überlegung aus, daß es im Ermessen des Mitarbeiters stehen soll, zwischen bestimmten vom Unternehmen angebotenen Zusatzleistungen je nach seinen persönlichen Bedürfnissen frei wählen zu können.2!9
214 Vgl. insbesondere Thierry, H.: Participation in the Design of the Income Package, 4. EFPS/EAPM International Conference on Work, Perfomance, and Pay, the Hague 1977, Wagner, D.: Cafeteria-Systeme, Deutschland, PERSONAL 1982, S. 234—238,