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Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
Diese Auswahl kann sich auf folgende Personalaufwendungen beziehen:
® Die jährlichen Entgeltsteigerungen(zusammengesetzt aus tariflicher beziehungsweise außertariflicher Entgeltanpassung) sowie Entgeltsteigerungen infolge von Höhergruppierungen beziehungsweise Aufstieg auf höherwertigere Positionen;
® die vom Unternehmen angebotenen Zusatzleistungen, sofern nicht ihre Verwendung durch gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen zwingend festgelegt worden ist.
Folgende Leistungen kommen für eine individuelle Auswahl in Betracht:
1. Auszahlung des individuell zustehenden Betrages in bar, entweder ® als Entgelterhöhung oder ® Auszahlung in einer Summe oder ® Auszahlung eines Darlehens.
2. Verrechnung der Leistungen mit Arbeitszeit. Dies kann sich insbesondere auswirken als ® frühere Pensionierung ®@ längere Urlaubszeit ® kürzere Wochenarbeitszeit ® kürzere Jahresarbeitszeit ® kürzere Tagesarbeitszeit
3. Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, beispielsweise ®@ gegen Krankheit, Invalidität ® Lebensversicherung(Direktversicherung).
4. Berücksichtigung als zusätzliche Altersversorgung in Form erhöhter Ruhegeldzahlungen.
5. Inanspruchnahme von Sachleistungen: ® Werkswohnungen, Häuser ®@ Dienstwagen
6. Beteiligung am Produktivvermögen.
ders.: Möglichkeiten und Grenzen von Cafeteria-Systemen in der Bundesrepublik Deutschland, BFuP 1986, S. 16—27, ders. mit A. Grawert: Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Cafeteria-Modellen, Lohn und Gehalt 1986, S. 329—334, 349—356.