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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 211

Cafeteria-Modelle werden insbesondere in den USA praktiziert, und zwar durchaus erfolgreich. Dies bedeutet wiederum nicht, daß sie ohne weiteres auf bundesrepublikanische Verhältnisse übertragen werden können. So ist grundsätzlich zu berücksichtigen, daß das Niveau der gesetzlichen Sozial­leistungen in den USA niedriger ist und deshalb individuelle, gruppen­oder unternehmensbezogene Versicherungspläne notwendiger und somit auch üblicher sind.

An den Cafeteria-Modellen ist grundsätzlich zu begrüßen, daß der einzel­ne Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Leistungen frei wählen kann. Diese Freiheit hat er jedoch auch jetzt schon im Hinblick auf die Verwen­dung seines Netto-Einkommens. Zusätzliche Leistungen sind insofern nur dann attraktiv für ihn,

® wenn sich durch die angebotenen Wahlmöglichkeiten das bisherige Netto-Einkommen direkt oder indirekt, aber individuell meßbar, erhöht oder

@ für ein bestimmtes Brutto-Einkommen über die Inanspruchnahme von rechtlich zulässigen Steuervorteilen ein höheres Netto-Einkommen erzielt wird.

Die Prüfung konkreter Anwendungsmöglichkeiten für ein Cafeteria­System erfolgt in zweierlei Hinsicht:

1. Welche Mittel können unter Beachtung der Kostenneutralität für ein Cafeteria-Budget zur Verfügung gestellt werden(Angebotsseite)?

2. Welche Arten von Zusatzleistungen sind für den Arbeitnehmer so at­traktiv, daß sich sein bisheriger Einkommensstatus erhöht(Nachfrage­seite)? Dabei interessiert hier insbesondere die Verrechnung von Perso­nalaufwand mit Arbeitszeit.

(1) Angebotsseite

Wie eingangs erwähnt, müßten die Mittel für ein Cafeteria-Modell entwe­der aus den jährlichen Entgeltsteigerungen und/oder durch eine Neustruk­turierung der bisher angebotenen Zusatzleistungen beschafft werden.

Die Mittel aus den Entgelterhöhungen sind allerdings individuell verschie­den. Sie hängen insbesondere ab vom Entgeltniveau(Tarifgruppe) und vom Prozentsatz der Entgelterhöhung.