Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 211
Cafeteria-Modelle werden insbesondere in den USA praktiziert, und zwar durchaus erfolgreich. Dies bedeutet wiederum nicht, daß sie ohne weiteres auf bundesrepublikanische Verhältnisse übertragen werden können. So ist grundsätzlich zu berücksichtigen, daß das Niveau der gesetzlichen Sozialleistungen in den USA niedriger ist und deshalb individuelle, gruppenoder unternehmensbezogene Versicherungspläne notwendiger und somit auch üblicher sind.
An den Cafeteria-Modellen ist grundsätzlich zu begrüßen, daß der einzelne Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Leistungen frei wählen kann. Diese Freiheit hat er jedoch auch jetzt schon im Hinblick auf die Verwendung seines Netto-Einkommens. Zusätzliche Leistungen sind insofern nur dann attraktiv für ihn,
® wenn sich durch die angebotenen Wahlmöglichkeiten das bisherige Netto-Einkommen direkt oder indirekt, aber individuell meßbar, erhöht oder
@ für ein bestimmtes Brutto-Einkommen über die Inanspruchnahme von rechtlich zulässigen Steuervorteilen ein höheres Netto-Einkommen erzielt wird.
Die Prüfung konkreter Anwendungsmöglichkeiten für ein CafeteriaSystem erfolgt in zweierlei Hinsicht:
1. Welche Mittel können unter Beachtung der Kostenneutralität für ein Cafeteria-Budget zur Verfügung gestellt werden(Angebotsseite)?
2. Welche Arten von Zusatzleistungen sind für den Arbeitnehmer so attraktiv, daß sich sein bisheriger Einkommensstatus erhöht(Nachfrageseite)? Dabei interessiert hier insbesondere die Verrechnung von Personalaufwand mit Arbeitszeit.
(1) Angebotsseite
Wie eingangs erwähnt, müßten die Mittel für ein Cafeteria-Modell entweder aus den jährlichen Entgeltsteigerungen und/oder durch eine Neustrukturierung der bisher angebotenen Zusatzleistungen beschafft werden.
Die Mittel aus den Entgelterhöhungen sind allerdings individuell verschieden. Sie hängen insbesondere ab vom Entgeltniveau(Tarifgruppe) und vom Prozentsatz der Entgelterhöhung.