Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 213
Geht man von 260 Arbeitstagen pro Jahr aus, entspräche dies einer Rate von ca. 24%. Anders ausgedrückt, könnte nach vier Jahren eine vorzeitige Pensionierung von einem Jahr erfolgen oder ein„Sabbatjahr“ wäre möglich.
Sicherlich können Arbeitszeitverkürzungen gegen Entgeltverzicht in vielfältiger Form zur Anwendung kommen(einmaliger Sonderurlaub von mehr als 30 Tagen, teilweiser Entgeltverzicht, Teilzeitarbeit). Allerdings müßte ausgelotet werden, welche Haltung die zuständigen Gewerkschaften zu dieser Frage einnehmen. Darüber hinaus müßte aus arbeitsorganisatorischen Gründen die Möglichkeit zur verkürzten Arbeitszeit von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.
Vieles klingt hier utopisch und bleibt vielleicht auch blanke Theorie. Aber es sollte dennoch einmal bedacht werden, welche beträchtlichen Zeitäquivalente in den wichtigsten Positionen des Personalaufwands enthalten sind und für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit zu nutzen sind.
3. Variable und flexible Arbeitszeiten— eine Zwischenbilanz
Von den dargestellten Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist in der Bundesrepublik Deutschland erst ein kleiner Teil verwirklicht worden. Allerdings waren die zaghaften Schritte in der Metall-, Holz- und Druckindustrie im Jahre 1984 zugleich auch erste Schritte in tarifpolitisches Neuland. Die tarifpolitischen Auseinandersetzungen von 1987 zeigten, daß die Arbeitszeit-Flexibilisierung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann: hierzu sind viele technisch-organisatorische und betriebswirtschaftliche Zwänge zu groß. Darüber hinaus sind viele Flexibilisierungsmodelle auch von den Mitarbeitern„angenommen“ worden: eine Entwicklung, an der Betriebsräte und Gewerkschaften auch nicht vorbeigehen können.
Andererseits kann keine Rede davon sein, daß sich flexible Arbeitszeiten besonders rasch und umfassend ausgebreitet haben. Obwohl z. B. von den Arbeitgeberverbänden mehrere Broschüren mit diversen„Flexi“-Modellen angeboten werden,?!9” haben es viele Firmen vorgezogen, die 38,5Stunden-Woche einheitlich für alle Mitarbeiter anzuwenden.?!6 Anderer
215 Vgl. z.B. Gesamtmetall(Hrsg.): Bewegliche Zeitgestaltung im Betrieb. Arbeitszeit-Betriebszeit-Freizeit, Köln 1986.
216 Vgl. z.B.: Klötze, G.: Arbeitszeitregelungen in der Praxis, Personal-Sonderheft Arbeitszeit 1985, S. 22ff.