Auflockerung des Kongruenz-Prinzips 215
Betriebsvereinbarung
Geltungsbereich
$ I Die Betriebsvereinbarung gilt räumlich — für den Produktionsbereich(Verwaltungsbereich, Gesamtunternehmen) der Müller KG
persönlich
— für Arbeiter(Angestellte, alle Arbeitnehmer) ggf. ohne Meister und Auszubildende
zeitlich
— für die Zeit vom 1. 4. 19 oder alternativ: sie tritt am in Kraft. Sie ist erstmalig kündbar zum gungsfrist von
Gegenstand
$2 Verteilung der Arbeitszeit 2.1 Allgemeine Grundsätze der Arbeitszeitgestaltung 2.2 Verteilung der Arbeitszeit im einzelnen 2.3 Zeitausgleich, Verteilung des Zeitausgleichs, Übertragungsmöglichkeiten 2.4 Zeiterfassung, Verrechnung von Zeitschulden und Zeitguthaben 2.5 Mehrarbeit $3 Entgeltfragen in bezug auf die Arbeitszeit 84 Urlaubsfragen bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit 85 Freistellung/Verrechnung arbeitsfreier Zeiten
Unterschrift Müller Meyer Arbeitgeber Betriebsrat
Abb. 53: Muster-Betriebsvereinbarung für flexible Arbeitszeiten