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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 249

Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht in der relativen Unabhängigkeit vom Arbeitgeber: Er ist nicht mehr von dessen Willen abhängig, sondern entscheidet selbst, in welchem Umfange und wann er arbeiten will. Damit gewinnt er ein größeres Stück Zeitsouveränität. Allerdings gerät er zu­gleich in eine neue Abhängigkeit, nämlich die vom Partner. Mit ihm muß er sich tunlichst einigen. Hier liegt sein Risiko; er muß z.B. zur Verfügung stehen, wenn der an sich verpflichtete Partner krank wird.

Die Teilung des Arbeitsplatzes ist im übrigen nicht nur dem Zeitanteil nach möglich; die Partner können auch die Arbeit den Inhalten nach unter sich aufteilen.

Das Partner-Teilzeitarbeit-Modell ist demnach dadurch gekennzeichnet, daß die betriebliche Arbeitszeitstruktur nicht geändert werden muß. Es bleibt vielmehr beim Grundmuster des Vollarbeitsplatzes, obgleich den Arbeitnehmern die Flexibilität der Teilzeitarbeit eingeräumt ist. Das Mo­dell hat also einen Januskopf: Es vereinigt Züge der Vollzeitarbeit und der Teilzeitarbeit.

2. Auswirkungen der Partner-Teilzeitarbeit auf Betrieb und Arbeitnehmer

Eine Gegenüberstellung positiver und negativer Auswirkungen der Part­ner-Teilzeitarbeit zeigt die Abbildung 59.23

Die in dieser Übersicht beschriebenen möglichen Auswirkungen des Job Sharing als einer besonderes ausgestalteten Form der Teilzeitarbeit decken sich weitgehend mit den Annahmen über die Auswirkungen von Teilzei­tarbeit überhaupt.?59 Diese sollten sowenig überschätzt werden wie jene.

Daneben stehen jedoch Vorteile, die das Partner-Teilzeitarbeit-Modell von der konventionellen Teilzeitarbeit abheben.?® Da ist einmal die denk­bare Eignung auch für höherwertige Arbeitsplätze. Da sich job sharing für den Betrieb im wesentlichen wie herkömmliche Vollzeitarbeit auswirkt, entfällt der Einwand, der sonst häufig gegen die Umwandlung von an­spruchsvollen Arbeitsplätzen in Teilzeitplätze erhoben wird, der Einwand nämlich, eine nur zeitweise Besetzung sei nicht ausreichend.?%!

258 Aus Heymann, H. H./Seiwert, L.: Job-sharing, manager magazin 1982, Heft 2. 259 siehe oben Kap. F., S. 235ff. d.B.

260 Vgl. auch Pieroth, E., a.a.O., S. 123.

261 So etwa Kröger, I., in: Der Leitende Angestellte, 1981, Nr. 10, 5. 8.