Partner-Teilzeitarbeit(„Job-sharing“) 251
Negative Wirkungen
Kostenwirkungen Höhere Personalkosten, zum Beispiel durch komplizierte Personalauswahl und aufwendigere Personalverwaltung Höhere Lohnnebenkosten(unter anderem Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
Höhere Anlern- und Ausbildungskosten durch Verlängerung der Einarbeitungszeiten Kosten durch teilweise höheren Platzbedarf
Koordinationskosten für die gegenseitige Abstimmung der einzelnen Mitarbeiter oder Job-sharing-Gruppen
Höhere Fertigungskosten durch zusätzliche Kontrollgeräte, Werkzeugsätze etc. sowie größere Zwischenläger
Kosten durch höhere Kapitalbindung
Abb. 59: Auswirkungen des Job-sharing
Hervorzuheben ist ferner die hohe Flexibilität der Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsinhalten. Je nach individuellem Wunsch kann die Arbeitszeit in völlig beliebiger Form, also nach Stunden, Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahresteilen gestaltet werden; entsprechendes gilt für die Vergütung.
Aber nicht nur die Arbeitszeit ist beliebig teilbar. Auch hinsichtlich der Inhalte ist eine Teilung denkbar. So könnte beispielsweise der bisherige Vollarbeitsplatz eines Unternehmensjuristen mit den beiden Schwerpunkten Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht in der Weise auf zwei Juristen aufgeteilt werden, daß jeder in der Hauptsache eines der beiden Gebiete bearbeitet und sich lediglich im Vertretungsfall auch dem jeweils anderen Rechtsbereich zuwendet.
Auf diese Weise könnte es auch gelingen, einen und denselben Arbeitsplatz, für den zwei unterschiedliche Spezialkenntnisse erforderlich sind und der deshalb entsprechend schwer zu besetzen ist, durch zwei Partner auszufüllen, von denen jeder die jeweils erforderliche Einzelqualifikation aufweist.
Schließlich eignet sich die Partner-Teilzeitarbeit mit ihrem ausgeklügelten System der Vertretung besonders gut für junge Familien, in denen Vater und Mutter abwechselnd für die Pflege der Kinder und die Führung des Haushalts zur Verfügung stehen wollen.