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252 Partner-Teilzeitarbeit(„Job-sharing“)
3. Gewerkschaften und Unternehmen zum Job-sharing a) Haltung der Gewerkschaften zur Partner-Teilzeitarbeit
Die DGB-Gewerkschaften, die der Teilzeitarbeit ohnehin kritisch gegenüberstehen?®, lehnen Job-sharing kategorisch ab.2®3 Hauptargument ist die Sorge vor einem Unterlaufen der Schutzvorschriften des Arbeitsrechts. Als Beleg wird gern der Mustervertrag des Arbeitsrings Chemie?* herangezogen, der eine betriebsbedingte Kündigung für den Fall vorsieht, daß für einen ausgeschiedenen Teilzeitpartner kein Ersatz gefunden werden konnte. Auch die Verpflichtung zur Vertretung des Partners bei Urlaub oder Krankheit wird kritisiert. Außerdem scheinen die gewerkschaftlichen Äußerungen von der Sorge beherrscht, mit der Propagierung der PartnerTeilzeitarbeit könne es den Arbeitgebern gelingen, den gewerkschaftlichen Forderungen nach Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zu begegnen. Insgesamt stelle die Partner-Teilzeitarbeit nichts anderes als ein besseres Instrument zur Ausbeutung der Arbeitskraft dar.?®
Mit den Gewerkschaften stimmt die SPD in der Ablehnung überein:„Billiglösung für Frauen“.266
Die Kritiker bezweifeln nicht nur, daß diese Form der Teilzeitarbeit als Mittel geeignet sei, Arbeitslosigkeit abzubauen. Sie fürchten vielmehr den Verlust von Vollzeitarbeitsplätzen und einen hieraus resultierenden Anstieg der Arbeitslosigkeit von Vollzeitarbeitnehmern.?7 Moderater ist die Stellungnahme der DAG, deren Gewerkschaftsrat den Job-sharing-Gedanken grundsätzlich begrüßt hat, wenngleich im einzelnen eine Reihe von Vorbehalten gemacht wird.2%8 Insbesondere die sogenannte„partnerbedingte Kündigung“ stößt verständlicherweise auf Ablehnung.
b) Einstellung der Unternehmen
Die Haltung der Unternehmen zur Partner-Teilzeitarbeit entspricht ihrer Einstellung zur Teilzeitarbeit überhaupt. So wird zwar einerseits auf die
262 Vgl. oben Kap. F. I. 6, S. 235.
263 Vgl. die Nachweise bei Schüren, P., Job-sharing, Heidelberg 1983, Rdnote 173; Ulber J./Frerichs J., Das„job-sharing“-Instrument zur Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes, Arbeitsrecht im Betrieb 1981, S. 180.
264 Dazu näher unten, S. 258.
265 Zitiert nach Ulber, J./Frerichs, J., a.a.O.
266 Sozialdemokratischer Pressedienst, Wirtschaft, 3. 12. 1981.
267 Zu den personal- und arbeitsmarktpolitischen Implikationen im einzelnen, Eich, R.-A., Das Job-sharing-Arbeitsverhältnis, Der Betrieb, Beilage 9/82, S. 2.
268 RdA 1982, S. 178.