Partner-Teilzeitarbeit(„Job-sharing“) 253
höheren Personalnebenkosten für die Einstellung und Einarbeitung hingewiesen sowie auf den größeren administrativen Aufwand und die höheren Personalzusatzkosten, etwa für freiwillige Sozialleistungen. Zum anderen werden aber auch die positiven Aspekte nicht verkannt.?®
4. Rechtliche Aspekte des Partner-Teilzeitverhältnisses
Das Job-sharing-Modell ist vor allem in den USA mit seinem völlig anderen, für derartige Entwicklungen offeneren Arbeitsrechtssystem entstanden, wenngleich die amerikanische Praxis offenbar nicht so rigide ist, wie häufig angenommen wird.27° Jedenfalls führt die Übertragung des amerikanischen Modells auf unsere Verhältnisse zu einer Fülle von Problemen, von denen die wichtigsten im folgenden behandelt werden.??!
a) Verhältnis Arbeitgeber— Teilzeitpartner
Die Diskussion?”’? hat sich einige Zeit mit der theoretisch interessanten Frage beschäftigt, ob die Teilzeitpartner dem Arbeitgeber rechtlich als sogenannte Eigengruppe, d.h. als BGB-Gesellschaft, gegenüberstehen oder aber, ob sie als Betriebsgruppe, d.h. als Sonderadressat des Direktionsrechts des Arbeitgebers anzusehen sind. Nach einigem Hin und Her sind schließlich beide Lösungen verworfen worden.273
Nach jetzt herrschender Meinung?’* kommt nur eine individualrechtliche Lösung in Betracht. Auf diesem Gedanken beruhen auch die beiden bekanntesten Musterentwürfe.275
Diese einzelvertragliche Lösung betont den Arbeitnehmerstatus des Teilzeitpartners, so daß schon vom Ansatz her gesichert ist, daß die Normen des Arbeitsrechts, insbesondere auch seine Schutzvorschriften, vollen
269 Vgl. statt vieler Esser, O., Pressedienst der deutschen Arbeitgeberverbände vom 10. 7. 1981.
270 Vgl. Schüren, P., Gegenseitige Vertretungspflicht der Teammitglieder beim Job Sha
ring, Betriebs-Berater 1983, S. 706 und Job-sharing, a.a.O., Rdnote 155 ff.
Zu den hier nicht erörterten sozialrechtlichen Fragen vgl. Hoyningen-Huene, G. v., Job
sharing und Sozialversicherung, Betriebs-Berater 1982, S. 1490.
272 Vgl. z.B. die Beiträge von Linnenkohl, K./Bauerochse, F.-R., Betriebs-Berater 1981,
S. 1846 und Hoyningen-Huene, G. v., Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Job
sharing-Arbeitsverhältnis, Betriebs-Berater 1982, S. 1240.
Womöglich beruht die ganze„Gruppendiskussion“ ohnehin lediglich auf einem Mißver
ständnis der US-Praxis; vgl. dazu Schüren, P., Betriebs-Berater 1983, S. 706ff.
274 Vgl. Eich, R.-A., a.a.O., S. 6.
275 Siehe unten, S. 258ff.
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