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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 253

höheren Personalnebenkosten für die Einstellung und Einarbeitung hinge­wiesen sowie auf den größeren administrativen Aufwand und die höheren Personalzusatzkosten, etwa für freiwillige Sozialleistungen. Zum anderen werden aber auch die positiven Aspekte nicht verkannt.?®

4. Rechtliche Aspekte des Partner-Teilzeitverhältnisses

Das Job-sharing-Modell ist vor allem in den USA mit seinem völlig ande­ren, für derartige Entwicklungen offeneren Arbeitsrechtssystem entstan­den, wenngleich die amerikanische Praxis offenbar nicht so rigide ist, wie häufig angenommen wird.27° Jedenfalls führt die Übertragung des ameri­kanischen Modells auf unsere Verhältnisse zu einer Fülle von Problemen, von denen die wichtigsten im folgenden behandelt werden.??!

a) Verhältnis Arbeitgeber Teilzeitpartner

Die Diskussion?? hat sich einige Zeit mit der theoretisch interessanten Frage beschäftigt, ob die Teilzeitpartner dem Arbeitgeber rechtlich als so­genannte Eigengruppe, d.h. als BGB-Gesellschaft, gegenüberstehen oder aber, ob sie als Betriebsgruppe, d.h. als Sonderadressat des Direktions­rechts des Arbeitgebers anzusehen sind. Nach einigem Hin und Her sind schließlich beide Lösungen verworfen worden.273

Nach jetzt herrschender Meinung?* kommt nur eine individualrechtliche Lösung in Betracht. Auf diesem Gedanken beruhen auch die beiden be­kanntesten Musterentwürfe.275

Diese einzelvertragliche Lösung betont den Arbeitnehmerstatus des Teil­zeitpartners, so daß schon vom Ansatz her gesichert ist, daß die Normen des Arbeitsrechts, insbesondere auch seine Schutzvorschriften, vollen

269 Vgl. statt vieler Esser, O., Pressedienst der deutschen Arbeitgeberverbände vom 10. 7. 1981.

270 Vgl. Schüren, P., Gegenseitige Vertretungspflicht der Teammitglieder beim Job Sha­

ring, Betriebs-Berater 1983, S. 706 und Job-sharing, a.a.O., Rdnote 155 ff.

Zu den hier nicht erörterten sozialrechtlichen Fragen vgl. Hoyningen-Huene, G. v., Job­

sharing und Sozialversicherung, Betriebs-Berater 1982, S. 1490.

272 Vgl. z.B. die Beiträge von Linnenkohl, K./Bauerochse, F.-R., Betriebs-Berater 1981,

S. 1846 und Hoyningen-Huene, G. v., Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Job­

sharing-Arbeitsverhältnis, Betriebs-Berater 1982, S. 1240.

Womöglich beruht die ganzeGruppendiskussion ohnehin lediglich auf einem Mißver­

ständnis der US-Praxis; vgl. dazu Schüren, P., Betriebs-Berater 1983, S. 706ff.

274 Vgl. Eich, R.-A., a.a.O., S. 6.

275 Siehe unten, S. 258ff.

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