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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 259

II. Arbeitsvertrag

Zwischen der Firma..........0.0.(im folgenden Arbeitgeber) und HEerr/FTal ern en(im folgenden Arbeitnehmer) wird folgen­der Arbeitsvertrag geschlossen:

$ 1

Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer zum............ als e.........:.. im Job-sharing-System ein.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten zu übernehmen.

$2

(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den zugewiesenen Arbeitsplatz in Abstimmung mit dem anderen am gleichen Arbeitsplatz Beschäftigten während der betriebsüblichen Arbeitszeit ständig zu besetzen. Eine gleichzeitige Beschäftigung am Arbeitsplatz ist dabei ausgeschlossen.

(2) Die Verpflichtung zur ganztätigen Besetzung des Arbeitsplatzes bleibt auch dann bestehen, wenn der andere am gleichen Arbeitsplatz be­schäftigte Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllt oder wegen Urlaubs, Krankheit und anderen Gründen zeitweilig nicht arbeitet.

In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ganztägig oder zu den vom Arbeitgeber bestimmten Zeiten zu besetzen.

$3

(1) Am gleichen Arbeitsplatz Beschäftigte haben sich im Rahmen der be­triebsüblichen Arbeitszeit über die Aufteilung der Arbeitszeit unter­einander abzustimmen.

(2) Die Abstimmung hat so zu erfolgen, daß jeder Beteiligte im Laufe eines Zeitraumes von 1 Monat, 3, 6 Monaten seinen vertraglich verein­barten Arbeitszeitanteil erreicht. Die Übertragung von Arbeitszeitgut­haben oder Arbeitszeitschulden bis zu 10 Stunden in den nächsten Ab­rechnungszeitraum ist zulässig. Die Übertragung größerer Überhänge im Einzelfall bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers.

(3) Ergeben sich bei der Abstimmung Meinungsverschiedenheiten oder können sich die am Job-sharing beteiligten Arbeitnehmer nicht über die Aufteilung der Arbeitszeit einigen, kann der Arbeitgeber die Auf­teilung verbindlich regeln.