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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 261

Die Teilzeitpartner stimmen die Verteilung der Arbeitszeit unter sich selbst ab($ 3 Abs. 1); der Arbeitgeber entscheidet nur im Streitfall($ 3 Abs. 3). Das Entgelt richtet sich nach der erbrachten Arbeitsleistung($ 4).

Das Problem der Vertretung? wollte der Entwurf dadurch lösen, daß er den Teilzeitpartnern die Verpflichtung zur ständigen Besetzung des Ar­beitsplatzes sozusagenzur gesamten Hand auferlegt($ 2): Wann und aus welchem Grunde auch immer der eine Partner ausfällt, der andere mußte für ihn einspringen.

Eine betriebsbedingte Kündigung? sollte u.a. auch dann möglich sein, wenn für einen ausgeschiedenen Partner kein Ersatz gefunden werden kann; eine Regelung, die jetzt an$ 5 Abs. 2 BeschFG scheitert.

Mehrarbeitszuschläge werden erst gezahlt, wenn die tarifliche wöchent­liche Arbeitszeit vom einzelnen Teilzeitpartner überschritten wurde, wie es der Rechtspraxis? bei einfacher Teilzeitarbeit entspricht.

b) Mustervertrag der CDU/CSU

Dieses Modell ist als Reaktion auf die Diskussion um den Chemie-Entwurf von der CDU-Frauenvereinigung entwickelt worden, die ihren Entwurf am 1.5. 1981 veröffentlicht hat. Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion machte sich das Modell zu eigen Musterarbeitsvertrag vom 30. 06. 1981.3%

II. Arbeitsvertrag

Zwischen der Firma......(Arbeitgeber) und Herrn/Frau........(Arbeit­nehmer/in) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

$ I

Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer zum......... Als 0..0.000004 im Job-sharing-System ein.

297 Vgl. dazu die Ausführungen oben S. 255f. d. B.

298 Vgl. dazu die Erläuterungen zur Präambel des Mustervertrages, a.a.O., S. 13. 299 Vgl. BAG v. 23. 2. 1977, Der Betrieb 1977, S. 959.

300 Vgl. RdA 1982, S. 177.