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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 263

werden gesondert vergütet. Zuschlagspflichtige Mehr- bzw. Überar­beit ist dann anzunehmen, wenn die Vertretungszeiten und die vertrag­lich vereinbarte Arbeitszeit zusammen eine Überschreitung der tarif­lich wöchentlichen Arbeitszeit ergeben.

(2) Wird eine Vertretung durch die Job-Partner nicht gestellt, erfolgt die Vertretungsregelung wie bei einem Vollzeitarbeitsplatz.

$5 Der vertraglich vereinbarte Arbeitszeitanteil beträgt........ Stunden/ Wochen/Monate. Dafür erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Ver­gütung in Höhe von.......... DM.

Jede weitere Stunde, die er im Rahmen des$ 2 Absatz 4 arbeitet, wird mit eralen pro Stunde vergütet.

Die Vergütung erfolgt nach der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit. In bestimmten Abständen erfolgt eine Endabrechnung(Soll-Ist-Abrech­nung).

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(1) Die Kündigungsfristen richten sich nach den üblichen Kündigungsfri­sten wie für einen Vollzeitarbeitsplatz.

(2) Scheidet ein(e) Arbeitnehmer/-in aus dem Job-sharing-System aus, So darf den verbleibenden Beschäftigten aus diesem Grunde nicht gekün­digt werden.

(3) Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich um eine Ersatzkraft zu be­mühen.

(4) Die verbleibenden Beschäftigten haben ein Vorschlagsrecht für eine Ersatzkraft. Der Arbeitgeber soll den Vorschlag der Arbeitnehmer nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

(5) Findet sich eine Ersatzkraft und sind die verbleibenden Beschäftigten nicht bereit, den Zeitanteil des Ausgeschiedenen zu übernehmen, sol­len den verbleibenden Arbeitnehmern bei notwendiger Aufgabe des bisherigen Job-sharing-Platzes andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb soweit vorhanden angeboten werden.

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Die geltenden Arbeitnehmerschutzgesetze sind anzuwenden.

Außerdem sind die tarif vertraglichen Bestimmungen der............... entsprechend anwendbar, soweit sich aus der besonderen Art dieses Job­sharing-Arbeitsvertrages nichts anderes ergibt.