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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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264 Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing)

Wie häufig bei stark politisch, und das heißt weniger sachlich motivierten Veranstaltungen, vermied dieser Entwurf die Haken und Ösen, die dem Modell des Arbeitsrings Chemie eignen. Dafür geht allerdings auch der eigentliche Kern des Partner-Teilzeit-Arbeitsverhältnisses verloren. Das CDU/CSU-Modell kannte weder die automatische Kündigung($ 6) des verwaisten Jobpartners noch eine Verpflichtung zur Vertretung($ 4). Die Arbeitnehmer wurden durch$ 3 vielmehr verpflichtet, für einen vorab zu vereinbarenden Zeitraum einenArbeitsplan vorzulegen und die Geneh­migung des Arbeitgebers einzuholen. Ein Abweichen sollte nur aus wichti­gen persönlichen Gründen möglich sein, offenbar ein Fall der Zumutbar­keit.

Anstelle der Verpflichtung zur Vertretung trat die etwas unklare Pflicht, die Vertretung selbst zu regeln,$ 4.

Die Zuschlagsregelung bei Überarbeit sieht etwas sibyllinisch vor, daß zu­sätzliche Arbeitsleistungen wie im Falle der Vollzeitarbeit zu bezahlen seien($ 4).

c) Vorschlag des internationalen Instituts für Management und Verwaltung(Wissenschaftszentrum Berlin)

Dieser Vorschlag?! vom Oktober 1981 hat die ersten Ergebnisse der Dis­kussion der beiden zuerst beschriebenen Modelle verarbeitet. Er zielt auf besseren Arbeitnehmerschutz und will ihn dadurch erreichen, daß durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung der Rahmen für Individualar­beitsverträge geschaffen werden kann.

Der Vorschlag enthält die folgenden Kerngedanken?®:

Dreieinigkeit als Voraussetzung der Einrichtung von Partner-Teilzeit­Arbeitsplätzen, d.h. Übereinstimmung von Arbeitgeber, Arbeitneh­mern und Betriebsrat ist erforderlich.

Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses

Vereinbarung der Arbeitszeitteilung durch einen Arbeitsplan

Anteilige Vergütung unter Einschluß von Nebenleistungen

Prinzip der ausschließlich freiwilligen Vertretung und

Bestandsschutz für den verbleibenden Mitarbeiter bei Ausscheiden des Partners.

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Abgedruckt bei Hoff, A.: Job-sharing als arbeitsmarktpolitisches Instrument, Berlin 1981. 302 Hoff, A., a.a.0.