264 Partner-Teilzeitarbeit(„Job-sharing“)
Wie häufig bei stark politisch, und das heißt weniger sachlich motivierten Veranstaltungen, vermied dieser Entwurf die Haken und Ösen, die dem Modell des Arbeitsrings Chemie eignen. Dafür geht allerdings auch der eigentliche Kern des Partner-Teilzeit-Arbeitsverhältnisses verloren. Das CDU/CSU-Modell kannte weder die automatische Kündigung($ 6) des verwaisten Jobpartners noch eine Verpflichtung zur Vertretung($ 4). Die Arbeitnehmer wurden durch$ 3 vielmehr verpflichtet, für einen vorab zu vereinbarenden Zeitraum einen„Arbeitsplan“ vorzulegen und die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Ein Abweichen sollte nur aus wichtigen persönlichen Gründen möglich sein, offenbar ein Fall der Zumutbarkeit.
Anstelle der Verpflichtung zur Vertretung trat die etwas unklare Pflicht, die Vertretung selbst zu regeln,$ 4.
Die Zuschlagsregelung bei Überarbeit sieht etwas sibyllinisch vor, daß zusätzliche Arbeitsleistungen wie im Falle der Vollzeitarbeit zu bezahlen seien($ 4).
c) Vorschlag des internationalen Instituts für Management und Verwaltung(Wissenschaftszentrum Berlin)
Dieser Vorschlag?! vom Oktober 1981 hat die ersten Ergebnisse der Diskussion der beiden zuerst beschriebenen Modelle verarbeitet. Er zielt auf besseren Arbeitnehmerschutz und will ihn dadurch erreichen, daß durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung der Rahmen für Individualarbeitsverträge geschaffen werden kann.
Der Vorschlag enthält die folgenden Kerngedanken?®:
— Dreieinigkeit als Voraussetzung der Einrichtung von Partner-TeilzeitArbeitsplätzen, d.h. Übereinstimmung von Arbeitgeber, Arbeitnehmern und Betriebsrat ist erforderlich.
— Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses
— Vereinbarung der Arbeitszeitteilung durch einen Arbeitsplan
— Anteilige Vergütung unter Einschluß von Nebenleistungen
— Prinzip der ausschließlich freiwilligen Vertretung und
— Bestandsschutz für den verbleibenden Mitarbeiter bei Ausscheiden des Partners.
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Abgedruckt bei Hoff, A.: Job-sharing als arbeitsmarktpolitisches Instrument, Berlin 1981. 302 Hoff, A., a.a.0.