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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Partner-Teilzeitarbeit(Job-sharing) 265

Das Berliner Institut ist gestützt auf belgische und französische Erfah­rungen davon überzeugt, sein Modell eigne sich vor allem für den öffentlichen Dienst, wo man auf jeder Funktionsebene eine Job-sharing­Pflichtquote postulieren könne. Über seine Eignung für die Privatwirt­schaft ist damit zugleich auch alles Notwendige gesagt: Nicht nur, daß hier der Gedanke einer Pflichtquote von vornherein ausscheiden muß, will man die Gängelei der Unternehmen nicht auf die Spitze treiben. Auch die übrigen Kerngedanken lassen von dem, was die Unternehmen veranlassen könnte, das Job-sharing-Modell über bloße Arbeitsplatzteilung hinaus attraktiv zu finden, wenig übrig.

d) Randstad-Mustervertrag vom März 1982

Von den Ergebnissen der Diskussion um die Modelle der CDU/CSU­Fraktion und des Arbeitsrings Chemie hat ersichtlich auch ein Musterver­trag profitiert, mit dem die Randstad-Organisation für Zeit-Arbeit im März 1982 an die Öffentlichkeit trat.?%

Dieses Modell ergänzt den Individual-Arbeitsvertrag durch Vereinbarun­gen der Teilzeit-Partner untereinander, die zum wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrages erklärt werden. Die Anwendbarkeit des Vertrages wird über die Aufteilung eines bestehenden Arbeitsplatzes hinaus auf die Fälle ausgedehnt, in denen durch Zusammenlegung von mehreren: Ar­beitsplätzen ein neuer Arbeitsplatz entsteht. Bemerkenswert sind der Ver­zicht auf die automatische Kündigung des einen Partners bei Ausscheiden des anderen und die Begrenzung des Umfangs der Vertretungspflicht auf maximal 6 Wochen.

6. Praktische Konsequenzen

Von der Diskrepanz zwischen Umfang, Tiefe und Breite der theoretischen Behandlung des Themas und seiner praktischen Verwirklichung in den USA war schon die Rede. Für die Bundesrepublik kann nichts anderes ge­sagt werden. Erfahrungsberichte®* bestätigen im Grunde nur ohnehin verbreitete Annahmen, nämlich:

303 Randstad Organisation für die Zeit-Arbeit GmbH: Randstad-Mustervertrag für Job­sharing, Eschborn 1982.

304 Vgl. die Übersicht bei Heymann, H.-H./Seiwert, L., Erfahrungen mit Job Sharing, Ma­nagement-Zeitschrift, 1983, 5. 185 ff.(187), sowie Haller, W., Neue Formen der Organi­sation von Arbeitszeit und Betriebszeit, Personalführung 6/1983, S. 110, wobei die dort aufgeführten Fälle nicht immer zweifelsfrei erkennen lassen, obs sich in Wahrheit nicht nur um bloßes job splitting handelt.