Heft 
(1956) 8
Seite
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sogenannter Zwisehenzug mit Übernachtung in Wittenberge in beiden Richtungen gefahren.

Es ging damals sehr ruhig auf unserer Eisenbahn zu, und dennoch war der Fortschritt groß.

Für die Nachtzüge waren die Wittenberger Eisenbahner nicht zu haben. Als die preußische Regierung damals von der Direktion die Einlegung von Nachtzügen forderte, kam es zu ernsten Verwicklungen.

Auch das Fahren eines Nachtzuges von Berlin bis Wittenberge, der dann Anschluß an den Frühzug 5.15 Uhr nach Hamburg hatte, wurde abgelehnt, weil man annahm, daß der Nachtverkehr hohe Kosten erfordere.

Preußen bestand bei der Eisenbahngesellschaft auf Einlegung der Nacht­züge.

Die Kommissare von Mecklenburg, Dänemark und auch Hamburg stärkten den Direktoren den Rücken. Auf einer am 30. März 1852 in Ludwigslust abgehaltenen Gesellschaftsversammlung wurde die Einführung der Nacht­züge nochmals abgelehnt, und die ausländischen Kommissare untersagten sogar die Befolgung der preußischen Anordnung.

Von Preußen wurde der Direktion der Eisenbahn jedoch eröffnet, daß, wenn nicht bis 15. April 1852 die Nachtzüge planmäßig gefahren werden, der preußische Teil übernommen wird. Außerdem sollte für jeden, ab 1. April 1852 nicht gefahrenen Zug 100 Taler Strafe gezahlt werden.

Die Eisenbahngesellschaft hielt an ihrer Widersetzlichkeit fest . . . und Preußen?

. . . zog am 14. April 1852 für 28 nicht abgefahrener Züge 2800 Thaler zwangsweise in bar ein.

Und dann ging es.

Ab 15. April 1852 wurden die Nachtzüge in beiden Richtungen planmäßig gefahren und waren bald sehr rentabel.

Mecklenburg und Dänemark legten am 1. Dezember 1852 beim Bundestag Beschwerde ein. Dieser beschäftigte sich mit den Nachtfahrten bis 1858 ohne etwas daran zu ändern; denn den Mecklenburgern war inzwischen das Nachtlicht auch aufgegangen.

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